Drucksache Nr. 15-2338/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Abholzeiten in der Grundschule Stammestraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 19.09.2019
TOP 6.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-2338/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Abholzeiten in der Grundschule Stammestraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 19.09.2019
TOP 6.2.1.

In der Grundschule Stammestraße enden die regulären Unterrichtszeiten um 13:00 Uhr, für Dritt- und Viertklässler an zwei Tagen in der Woche um 15:00 Uhr. Die Schule bietet darüber hinaus eine tägliche Ganztagsbetreuung bis 16:00 Uhr, bzw. auch 17:00 Uhr an.

Ein Elternteil kam auf mich zu, da die Schule die Abholung ihres Kindes um 14:30 Uhr verweigert hat, da die Abholung nur um 13:00 Uhr, oder für Ganztagskinder um 16:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr zulässig ist. Aufgrund von Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf sind diese Zeiten für die Familie allerdings sehr schwer in den Alltag einzubinden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist es verpflichtend, sein angemeldetes Kind im Rahmen des Ganztagsangebotes erst um 16:00 Uhr abholen zu können? – Bitte mit Begründung

2. Falls dies der Fall ist, ist es möglich hier in Einzelfällen auch Ausnahmeregelungen mit den betroffenen Eltern zu vereinbaren?

Zusammenfassende Antwort der Verwaltung


Die Dauer des Ganztagsangebotes richtet sich nach dem Ganztagsgrundschulkonzept und den jeweiligen Gremienbeschlüssen der Schule.

Die Landeshauptstadt Hannover präferiert mit den Eltern und der Schule abgestimmte und an den Bedürfnissen der Schüler*innen orientierte Endzeiten. Innerhalb dieser Zeiten ist ein Abholen nicht möglich, da es sich um eine Schulveranstaltung handelt und somit Schulpflicht besteht.

Zur Fragestellung flexibler Abholzeiten äußert sich das Niedersächsische Kultusministerium ausführlich auf Seite 16 der Broschüre „Hintergrundinformation zum Ganztagsschulerlass - FAQ -, Stand: Dezember 2018“ wie folgt: „Die Teilnahme umfasst Mittagessen, Erledigung der Hausaufgaben und die ausgewählten außerunterrichtlichen Angebote. Eine Abwahl einzelner Module ist nicht zulässig. …. Die Ganztagsschule verbindet auf der Grundlage des Ganztagsschulkonzeptes bzw. des Schulprogrammes Unterricht und außerunterrichtliche Angebote