Drucksache Nr. 15-2328/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Mängelbeseitigung in der Flüchtlingsunterkunft am Eichenweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 24.10.2018
TOP 5.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-2328/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Mängelbeseitigung in der Flüchtlingsunterkunft am Eichenweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 24.10.2018
TOP 5.2.1.

In der Flüchtlingsunterkunft am Eichenweg ist es nach einem Wasserschaden in 2 Wohnungen bereits vor einiger Zeit zu starkem Schimmelbefall gekommen. Die Wohnungen wurden zunächst weiter bewohnt, obwohl die Schäden von der zuständigen Eigentümerin, der hanova WOHNEN GmbH, über Monate nicht zufriedenstellend behoben wurden. Zudem gab es bei Starkregenereignissen häufiger Probleme mit der Entwässerung im Innenhof. Zwischenzeitlich wurden entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die Situation möglichst dauerhaft zu beheben.

Weiterhin bestand in der Vergangenheit eine vergleichsweise hohe Personalfluktuation beim Betreiber der Unterkunft, der Fair Facility Management GmbH, was den Aufbau bzw. Erhalt einer sozialarbeiterischen Vertrauensbasis zu den Bewohner*innen erschwert.

Aus einer Verwaltungsantwort geht zudem hervor, dass WLAN-Empfang nur in Gemeinschaftsräumen vorgesehen ist bzw. dem Ausstattungsstandard entspricht, obwohl dies offensichtlich dem Nutzungsverhalten der meisten Personen widerspricht.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:


1. Wann und inwieweit werden die nun getroffenen baulichen Maßnahmen von der Stadt im Hinblick auf ihre dauerhafte Tauglichkeit überprüft, um künftig einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt im Zuge von Betreibervertragsverlängerungen, die Personalfluktuation etwa durch vertragliche Klauseln zu verringern?

3. Aus welchen Gründen ist WLAN nur in Gemeinschaftsräumen vorgesehen, welche technischen Einrichtungen wären erforderlich, um in der gesamten Unterkunft einen guten WLAN-Empfang zu gewährleisten und welche Kosten wären damit verbunden?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Zuständig für die notwendigen Sanierungsarbeiten am/bzw. im Gebäude ist die hanova Wohnen GmbH. Die Sanierung innen ist abgeschlossen und entspricht normalen Baustandards, welche aus technischer Sicht keiner besonderen Prüfung bedürfen.



Die offenbar fehlerhaft geplante Oberflächenentwässerung außen ist ungelöst. Da der Planer den Mangel bestreitet, versucht die hanova das Problem durch eine Ersatzvornahme selbst zu beheben. Da sowohl Planer als auch Ausführende derzeit schwer zu bekommen sind, kann noch keine Frist zu Erledigung genannt werden.

Frage 2:
Ein großer Teil der Personalfluktuationen ist bedingt durch Wechsel des Arbeitgebers. Der Betreiber stellt nach Zuschlagserteilung Personal für die Unterkunft ein. Dieses erhält be- fristete oder unbefristete Arbeitsverträge bei dem Betreiber. Jeder Arbeitnehmerin / jedem Arbeitnehmer steht das Recht zu, einen solchen Arbeitsvertrag wieder zu kündigen, wenn diese/r das Beschäftigungsverhältnis nicht fortsetzen möchte. Es ist damit eine individuelle Entscheidung der angestellten Personen, ob diese den Arbeitgeber wechseln. Dieses Recht lässt sich vertraglich nicht nehmen und dies ist auch nicht gewollt.

Grund für Personalfluktuationen kann auch der Wechsel von Personal innerhalb mehrerer Unterkünfte eines Betreibers sein. Selbstverständlich ist Personalkontinuität ein Bestreben beider Vertragsparteien. Wenn es jedoch aus innerbetrieblichen Gründen oder anderen zwingenden Gründen (z.B. Konflikte in der Unterkunft etc.) zu Wechseln kommt, können wir diese nachvollziehen und halten eine Einflussnahme nicht für förderlich. Der Betreiber ist zudem gehalten, in allen Unterkünften trotz Abwesenheitszeiten wie Krankheit, Urlaub, Fortbildung etc. den vollen Personalschlüssel einzusetzen. Hierdurch ist er gezwungen, seine vorhandene Personalressource entsprechend zu verteilen, sodass auch hierdurch unvermeidbare Fluktuationen entstehen.

Frage 3:

Die Verwaltung hat im Jahr 2015 die Entscheidung getroffen, in allen Flüchtlingsunterkünften einen kostenlosen WLAN-Zugang für die Bewohner/innen in den Gemeinschaftsräumen zur Verfügung zu stellen. Diese Entscheidung wurde umgesetzt und hat weiterhin Bestand.