Drucksache Nr. 15-2316/2018 S1:
Outdoorfeeling bei Wind und Regen - Wetterschutz an Bushaltestellen
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 08.11.2018
TOP 6.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2316/2018 S1
1
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Outdoorfeeling bei Wind und Regen - Wetterschutz an Bushaltestellen
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 08.11.2018
TOP 6.2.2.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, die Bushaltestellen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel zu benennen, die bislang kein Wartehäuschen bzw. Wetterschutzdach besitzen und mitzuteilen, wann die Errichtung eines derartiges Wetterschutzes dort geplant ist bzw. weshalb ggf. kein Wartehäuschen aufgestellt werden soll.

Entscheidung

Der Antrag wurde zur Stellungnahme an die ÜSTRA weitergeleitet. Die ÜSTRA teilt mit:

Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel gibt es einige Richtungshaltestellen, die nicht von der ÜSTRA bedient werden und zu denen der ÜSTRA keine Informationen vorliegen. Die Stellungnahme der ÜSTRA deckt somit nicht das komplette ÖPNV-Angebot im Stadtbezirk ab, sondern umfasst nur die Haltestellen, die auch von der ÜSTRA genutzt werden.

Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel werden zurzeit 58 Richtungshaltestellen/Buspositionen von der ÜSTRA angefahren. Von diesen Buspositionen verfügen 26 über ein Witterungsschutzdach. An 32 Buspositionen gibt es kein Witterungsschutzdach.

Als Hauptgründe für Buspositionen ohne Witterungsschutzdach sind zu niedrige Einsteigerzahlen und nicht ausreichende Platzverhältnisse zu nennen. Da der ÜSTRA für die Haltestellen in der Stadt Hannover nur ein begrenztes Kontingent an Witterungsschutzdächern zur Verfügung steht können nicht alle Buspositionen ausgerüstet werden. Ab einem Wert von täglich 30 Einsteigern kommt eine Busposition für die Ausrüstung mit einem Witterungsschutzdach in Betracht. Ausreichende Platzverhältnisse sind dann vorhanden, wenn alle Durchgangsbreiten und Flächen für die barrierefreie Nutzung der Haltestelle gewährleistet sind. In vielen Fällen ist das nicht der Fall und die Ausrüstung mit einem Witterungsschutzdach würde die Nutzbarkeit verschlechtern oder ausschließen. Durch den Ausbau solcher Haltestellen kann in vielen (aber nicht allen) Fällen ein Witterungsschutzdach nachgerüstet werden.

Im Anhang mit dieser Nachricht schickt die ÜSTRA eine Übersicht über die von der ÜSTRA angefahrenen Haltestellen die nicht mit einem Witterungsschutzdach ausgerüstet sind.