Anfrage Nr. 15-2315/2019:
Sicherung von Grünflächen am Altenbekener Damm

Inhalt der Drucksache:

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Sicherung von Grünflächen am Altenbekener Damm

Kurz vor dem Maschseefest haben einige Großereignisse/Konzerte im Stadion stattgefunden, die zehntausende an Besucher*innen aus nah und fern angezogen haben. Die Anreise erfolgte oftmals mit Pkw, die z. T. den Schützenplatz als Parkraum nicht nutzen konnten bzw. ihn auch bei der Möglichkeit nicht nutzten wollten. Der westliche Teil des Altenbekener Damm, Abschnitt Maschsee bis Alte Döhrener Straße, war wiederholt gerade auch auf beiden Seiten im Grünbereich widerrechtlich beparkt. Ein Bürger hatte den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün sowie das Baudezernat mit Schreiben vom 17.04.2019 bereits aufmerksam gemacht und um Abhilfe gegen das widerrechtliche Parken gebeten und die massiven Parkverstöße dokumentarisch den beiden städtischen Organisationseinheiten übermittelt, allerdings keine Antwort erhalten.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche technischen Maßnahmen hat die Stadtverwaltung im Vorfeld der bekannten Großkonzerte in der HDI-Arena und des Maschseefests unternommen, um widerrechtliches Parken auf den beiden Seiten der Grünflächen und der Fußwege am Altenbekener Damm, Abschnitt Maschsee bis Alte Döhrener Straße, zu unterbinden?
2. Wenn nein, warum ist dies unterblieben, obwohl das widerrechtliche Beparken und mögliche Beschädigen von städtischen Grünflächen und auch des Wurzelwerks der prägenden Eichen nicht erst in 2019 vorkam?
3. Welche technischen Maßnahmen wird die Verwaltung als Konsequenz der geschilderten Missstände nun wann vornehmen?