Drucksache Nr. 15-2310/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kinderehen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 03.12.2020
TOP 8.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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15-2310/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kinderehen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 03.12.2020
TOP 8.4.1.

Mitten in Deutschland leben hunderte Minderjährige in Kinderehen – oft, weil sie von ihren Eltern dazu gezwungen werden und die Behörden überfordert sind. Die Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ geht davon aus, dass in Deutschland jede Woche eine Minderjährigen-Ehe geschlossen wird.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Sind der Verwaltung Kinderehen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt bekannt?

2.. Wie will die Verwaltung verhindern, dass es zu (weiteren) Kinderehen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt kommt?

Antwort der Verwaltung:


zu Frage 1:

Dem Kommunalen Sozialdienst sind keine Minderjährigenehen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt bekannt.


zu Frage 2:

Die Mitarbeiter*innen des Kommunalen Sozialdienstes beraten und bieten Hilfsangebote zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei Erziehungsfragen und familiären Problemen an. Ziel ist der Schutz des Kindeswohls, die Förderung der Entwicklung, der Abbau von Benachteiligungen und die Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und deren Familien.


Dabei haben Kinder und Jugendliche gemäß § 8 SGB VIII auch das Recht, sich in allen Angelegenheiten an den Kommunalen Sozialdienst zu wenden, und auch den Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten.
Dieses Vorgehen trifft auch auf den Fall einer drohenden Zwangsverheiratung und der Schließung einer Minderjährigenehe zu. In möglichen Gefährdungsfällen gehen Mitarbeiter*innen besonders umsichtig vor, damit das Wohl der*des Minderjährige*n sichergestellt werden kann.

Das fachliche Handeln ist darauf ausgerichtet, den Zugang zu Beratung zu ermöglichen, über Rechte aufzuklären, intensiven Kontakt zu halten und bedarfsgerechte Hilfen anzubieten. Kann eine Gefährdung der Minderjährigen durch eine mögliche Zwangsverheiratung nicht ausgeschlossen werden, werden Minderjährige, auch gegen den Willen der Personensorgeberechtigten, in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht.

Neben seiner eigenen Beratungstätigkeit kooperiert der Kommunale Sozialdienst mit folgenden Beratungsstellen, die in der Landeshauptstadt Hannover bzw. niedersachsenweit Unterstützung, Beratung und Hilfe zum Thema Minderjährigenehen und Zwangsverheiratung anbieten:
- SUANA/ kargah e.V. Beratungsstelle für von häuslicher Gewalt, Stalking und Zwangsverheiratung betroffene Migrant*innen
- Mädchenhaus zwei 13 e.V.
- KOBRA- Koordienierungs- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel und Zwangsheirat
- Anonyme Schutz – und Kriseneinrichtung für Mädchen und junge Frauen
- Niedersächsische Krisentelefon gegen Zwangsheirat
- Nummer gegen Kummer