Antrag Nr. 15-2304/2015:
Zuwendung an den Bezirksbürgermeister für Sonderausgaben

Inhalt der Drucksache:

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Zuwendung an den Bezirksbürgermeister für Sonderausgaben

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Der Bezirksbürgermeister Buchholz-Kleefeld
Betrag : bis zu 270,00 €
Verwendungszweck : Sonderausgaben für Totensonntag (Kranz) und gemeinsame Traueranzeige der Bezirksbürgermeister
(Zuwendung 21/2015)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 13.10.2015 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Begründung

Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Gesamtkosten niedriger ausfallen als geplant, sinkt die Zuwendung des Stadtbezirksrates proportional.

Der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.