Informationen:
Beratungsverlauf:
- 01.11.2004: Stadtbezirksrat Vahrenwald-List: 5 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Antragsteller(in):
CDU-Fraktion
CDU-Fraktion
Die in der Anlage 1 beigefügte Marktgebührensatzung wird wie folgt geändert (Änderungen sind kursiv und unterstrichen gekennzeichnet) :
§ 1 a) auf den Wochenmärkten
bei Tageszuweisung 3,65 € je begonnenen...
bei Jahreserlaubnis 103,19€ je begonnenen...
Satz 2 wird wie folgt ergänzt:
Regenschutzüberstände und -dächer werden dabei nicht berechnet.
b) auf den Bauernmärkten
bei Tageszuweisung 3,38 € je begonnenen...
bei Jahreserlaubnis 95,33 € je begonnenen...
der Punkt d) auf dem Weihnachtsmarkt an der Marktkirche
wird wie folgt abgeändert:
Es werden 3 unterschiedliche Gebühren erhoben:
1. für Anbieter im Sinne von §5 Ziff.1 Satz 2 der Marktsatzung der LH Hannover; wobei die Getränke- und Imbissangebote - in Anlehnung an die Regelungen bei der AG Volksfeste - nochmals nach Haupt- und Nebenumsatzbereichen unterteilt werden
2. für Anbieter von Kinderfahrgeschäften
Von der Festsetzung der Preise in dieser Höhe soll ein Anreiz ausgehen, möglichst viele Stammbeschicker an die Märkte zu binden, um so Kontinuität und Transparenz für die Marktbesucher zu schaffen und die Attraktivität der Märkte insgesamt zu erhöhen.
Mit der Erhebung unterschiedlicher Gebühren für den Weihnachtsmarkt soll ein finanzieller Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Anbietern angestrebt werden.
Zahlten bislang Kinderfahrgeschäfte ihren Beitrag zu den Werbekosten der Veranstaltung über eine Umlage, die sich nach laufenden Frontmetern berechnete, soll zukünftig die qm-Zahl als Kalkulationsgrundlage dienen.
Damit Kinderfahrgeschäfte nicht in unverhältnismäßigem Umfang zur Deckung der Umlage beitragen müssen, zahlen sie eine andere Gebühr als die übrigen Marktbeschicker.