Anfrage Nr. 15-2299/2019:
Besetzung des Integrationsbeirates im STB Buchholz-Kleefeld;
hier: Definition des Begriffs "Menschen mit Migrationshintergrund"

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Besetzung des Integrationsbeirates im STB Buchholz-Kleefeld;
hier: Definition des Begriffs "Menschen mit Migrationshintergrund"

"Die Integrationsbeiräte sind zur Hälfte mit Menschen mit Migrationshintergrund zu besetzen, die andere Hälfte bilden zu gleichen Anteilen Mitglieder des Stadtbezirksrates und Multiplikatoren / Multiplikatorinnen aus der Stadtgesellschaft.
In den Integrationsbeirat sind Menschen mit Migrationshintergrund zu berufen, die entweder ihren Wohnsitz im betreffenden Stadtbezirk haben oder deren Arbeitsstätte im Stadtbezirk liegt. Die Personen müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Berufung erfolgt zur Person, somit sind Vertretungen nicht möglich." (aus Info-Drucksache Nr. 2545/2008 der LHH)
Die folgende Definition befindet sich im „Integrationskonzept der Stadt Hannover“:
"Menschen mit Migrationshintergrund
Zu den Menschen mit Migrationshintergrund zählen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland geborene Deutsche mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.“ Damit werden sowohl ausländische als auch deutsche Personen der sogenannten ersten und zweiten Einwanderergeneration erfasst." (aus "Vielfalt und Zusammenhalt. Integrationskonzept der Stadt Hannover", S. 16. Stand: 27.09.2016)
Dem gegenüber steht folgende Definition:
"Als Personen mit Migrationshintergrund werden alle Personen mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover gezählt, die keine deutsche Staatsangehörigkeit oder neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen." (aus LHH / Sachgebiet Wahlen und Statistik / Statistische Profile 2018, S. 159)
Der Unterschied ist erheblich, denn nach der Definition des Sachgebiets Wahlen und Statistik werden Menschen, die früher selbst Ausländer*innen waren, und die heute nur die deutsche Staatsbürgerschaft und keine andere haben, nicht als Menschen mit Migrationshintergrund eingestuft.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Welche der beiden v. g. Definitionen wird bei der Besetzung des Integrationsbeirats des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld zu Grunde gelegt? (Falls hier noch eine weitere (dritte) Definition zur Anwendung kommt, kann dies gern an dieser Stelle in die Antwort einfließen.)
2. Ist die Stadtverwaltung der Meinung, dass es hilfreich ist, in offiziellen Dokumenten der LHH unterschiedliche Definitionen des Begriffs „Menschen mit Migrationshintergrund“ stehen zu haben?