Antrag Nr. 15-2292/2020:
Änderungsantrag zu der Drucksache 15-1912/2020 (Versetzung Fahrradbügel Stammestraße)

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu der Drucksache 15-1912/2020 (Versetzung Fahrradbügel Stammestraße)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen,

Die Fahrradbügel an der Stammestraße werden versetzt. Ein Fahrradbügel wird auf die andere Straßenseite zu dem Verkehrsschild „eingeschränktes Halteverbot“, Höhe des Hauses Stammestraße 49 versetzt. Die anderen beiden Fahrradbügel bleiben auf der Straßenseite und werden so versetzt, dass sie in Fahrtrichtung hintereinander stehen.

Begründung


Trotz der vorhandenen Fahrradstraße ist der Fahrradweg optisch und physisch noch gut zu erkennen, oblgleich die Pflasterung fünf Meter vor und nach den Fahrradbügeln die optische Sichtbarkeit aufhebt. Außerdem wird dieser Fahrradweg auch von vielen Radfahrern noch genutzt, die nicht so gerne eine Fahrradstraße benutzen, weil eine Fahrradstraße aufgrund riskanter Überholmanöver der Autofahrer für Fahrradfahrer nicht ganz ungefährlich ist.

An der Stelle wo jetzt die Fahrradbügel stehen ist der Bürgersteig inkl. Fahrradweg etwa sieben Meter breit. Von der dort stehenden Laterne bis zum letzten der drei vorhandenen Fahrradbügel sind es etwa vier Meter. Es verbleibt also eine Restbreite des Weges von ca. drei Metern. Bei Aufeinandertreffen zwischen Fahrrädern und Fußgängern kann es somit leicht zu Unfällen kommen. Außerdem reflektieren die angebrachten Reflektoren nicht so gut, dass man die aufgestellten Fahrradbügel im Dunkeln erkennen könnte. Die Aufstellung der Fahrradbügel stellen somit ein erhebliches Verkehrsrisiko dar.