Antrag Nr. 15-2290/2020:
Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 1995/2020 N1 Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 09.11.2020: Stadtbezirksrat Mitte: Pkt. 1: 2 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen Pkt. 2: 8 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen Pkt. 3: 8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Pkt. 4: 2 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung Pkt. 5: 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen Pkt. 6: 8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Antragsteller(in):

FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 1995/2020 N1 Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltungsdrucksache wird in folgenden Punkten geändert:

1. Der letzte Satz von Punkt 1 entfällt und wird ersetzt durch: Fragen der zukünftigen Mobilitätsinfrastruktur sind insbesondere im Hinblick auf die Belange der Teilhabe aller Menschen zu betrachten.

2. Der zweite Absatz von Punkt 3 entfällt und wird ersetzt durch: Aufgrund der Ergebnisse des Beteiligungsprozesses und der Repräsentativerhebung wird unter Würdigung der öffentlichen Diskussion im Herbst 2021 ein Konzept erstellt, dass den Ratsgremien zum Beschluss vorgelegt wird.

3. Der vierte Punkt wird folgendermaßen geändert: ..., die im Beteiligungsverfahren vorgeschlagen werden, begleitend testweise und zeitlich befristet...umzusetzen.

4. Der Absatz Ziele in der Begründung wird ergänzt: .... Es geht darum, die wirtschaftlich nachhaltige Transformation der Innenstadt zu sichern...

5. In Absatz 4 auf Seite 5 wird das Wort ,,antizipiert" durch ,,erkannt" ersetzt

6. Der letzte Satz des 4. Absatzes auf Seite 5 entfällt.

Begründung

Zu Punkt 1: Es ist wichtig, dass im Sinne einer Stadt für alle, insbesondere die Bedürfnisse der Schwächeren unserer Gesellschaft Berücksichtigung finden, damit allen ein gleichberechtigter, sicherer und attraktiver Zugang zur Innenstadt ermöglicht wird.

Zu Punkt 2: In Anbetracht der Bedeutung und Komplexität des zu entwickelnden Konzepts ist ein Beschluss der Ratsgremien wichtig. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sollten Fachbereich Personal daher nicht nur in einer Informationsdrucksache vorgestellt, sondern auch die daraus resultierenden Konzepte den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.


Zu Punkt 3: Die Erprobung von Einzelmaßnahmen im laufenden Beteiligungsprozess kann sinnvoll sein, sofern sie klar zeitlich begrenzt ist.

Zu Punkt 4: Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Attraktivität als Einkaufs-, Lebens-, Arbeits- und Freizeitumfeld der Innenstadt wesentlich durch ihre langfristige ökonomische Leistungsfähigkeit bestimmt sein wird.

Punkt 5: durch die Nutzung des Verbs Erkennen ist klar, dass es sich um einen Erkenntnisgewinn, der aus den Befragungs- und Beteiligungsprozessen hervorgehen soll, handelt.

Punkt 6: Der letzte Satz des 4. Absatzes auf Seite 5 entfällt, da er dem hier zu treffenden Beschluss zu einem ergebnisoffenen Beteiligungsverfahren diametral zuwiderläuft.