Drucksache Nr. 15-2273/2023 S1:
Änderungen zur geplanten Umgestaltung Fahrradstraße Liepmannstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 13.12.2023
TOP 6.1.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2273/2023 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Änderungen zur geplanten Umgestaltung Fahrradstraße Liepmannstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 13.12.2023
TOP 6.1.1.

Beschluss


Der Stadtverwaltung wird gebeten, den Beschluss des Stadtbezirksrates Linden-Limmer zu Fahrradstraße Liepmannstraße weitestgehend umzusetzen.
Konkret wird die Verwaltung daher aufgefordert ihre, in der Info-Drs. 0289/2023 dargelegte, Planung zur Umgestaltung der Fahrradstraße Liepmannstraße in folgenden Punkten anzupassen (s. Anlage):

Blatt 3
A. Kein Parken vor den Wertstoffcontainern sowie auf der gesamten Seite der Schule.
Parken auf der Seite des Bades nicht halbseitig auf dem Gehsteig, sondern auf der Straße.
B. Kein Parken vor den Wertstoffcontainern sowie auf der gesamten Seite der Schule.
Parken auf der Seite des Bades bis zum absenkten Bordstein nicht halbseitig auf dem Gehsteig, sondern auf der Straße. Markierte Absenkung ist auch zukünftig freizuhalten um das Auffahren u.a. von Fahrrädern zu ermöglichen.
C. Auf die eingezeichnete Bepollerung ist zu verzichten.
D. Die bestehenden Fahrradständer sind zu erhalten. Die Parkplätze sollen auch hier, wie auf der gesamten Seite der Schule entfallen.
E. Die auf der Seite der Schule angedachten Parkplätze sollen auf der andren Seite vor dem Grünstreifen erhalten bzw. angelegt werden.
F. Auf die geplante Bepollerung ist zu verzichten um das Abbiegen zu erleichtern. Der Bereich auf der Straße ist stattdessen rot zu markieren und auf der südlichen Straßenseite eine in die Straße ragende „Nase“ anzulegen.



Blatt 2
G. Der Bordstein (grün markiert) ist abzusenken um eine Querung und das Auffahren zu erleichtern. In diesem Bereich ist zudem ein Halteverbot aufzuzeichnen.
H. Der bestehende abgesengte Bordstein ist zukünftig mittels Halteverbotes freizuhalten um eine Querung und das Auffahren zu erleichtern.
I. Der bestehende Parkplatzbereich an dieser Stelle kann unverändert erhalten bleiben und sollte daher weiter eingeplant werden.

Vor Umsetzung der Maßnahmen bittet der Bezirksrat um die Durchführung eines gemeinsamen Ortstermins mit der Verwaltung um eventuelle Unklarheiten und Missverständnisse zu beseitigen.

Es wird zusätzlich angeregt, den Beschluss des Bezirksrates zur Verlegung der Zuwegung zur Kleingartenkolonie und zu TSV Viktoria nachdrücklich wohlwollend zu prüfen und dafür eine Tragfähigkeitsberechnung der Brücke über die Fösse (beim Eingang TSV Victoria) zu veranlassen. Eine Verlegung der Zuwegung zur Kleingartenkolonie und zum TSV hätte eine deutliche Reduzierung des Durchgangsverkehrs zur Folge.

Entscheidung


Dem Antrag wird teilweise gefolgt.
A. Dem Unterpunkt wird nicht gefolgt. Die Parkstandmarkierung erfolgt nur außerhalb der Wertstoffcontainer. Der vorhandene Parkdruck, die resultierenden Fahrbahnbreiten von über 5,00 m im Zuge der Planung, die geringen Parkwechselvorgänge sowie die geringe Kfz-Verkehrsbelastung rechtfertigen es nicht, die gesamte Nordseite der Fahrbahn von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.


B. Dem Unterpunkt wird teilweise gefolgt. Vor der vorhandenen Bordabsenkung wird die Zick-Zack-Markierung erneuert. Der vorhandene Parkdruck, die resultierenden Fahrbahnbreiten von über 5,00 m im Zuge der Planung, die geringen Parkwechselvorgänge sowie die geringe Kfz-Verkehrsbelastung rechtfertigen es nicht, die gesamte Nordseite der Fahrbahn von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.


C. Dem Unterpunkt wird gefolgt.


D. Dem Unterpunkt wird teilweise gefolgt. Zwischen Schule und Fösseweg wird ein Halteverbot auf der Nordseite der Liepmannstraße eingerichtet. Stattdessen wird auf der Südseite am Fahrbahnrand geparkt.


E. Dem Unterpunkt wird gefolgt.


F. Dem Unterpunkt wird teilweise gefolgt. Auf die Bepollerung wird verzichtet. Der Bereich auf der Straße wird in Rot markiert. Bauliche Anpassungen z. B. in Form eines vorgezogenen Seitenraums werden im Zuge der Anpassung der Fahrradstraßen nicht vorgenommen. Diese werden erst im Zuge einer ggf. anfallenden Erneuerung der Gehwege vorgenommen.


G. Dem Unterpunkt wird gefolgt.


H. Dem Unterpunkt wird gefolgt.


I. Dem Unterpunkt wird gefolgt


Vor der Anordnung bzw. Umsetzung der Maßnahmen wird ein gemeinsamer Ortstermin mit der Verwaltung und dem Bezirksrat durchgeführt. In diesem Termin wird die Beantragung zur Verlegung der Zuwegung Kleingartenkolonie diskutiert.