Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-2261/2019 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 19.09.2019: Stadtbezirksrat Ricklingen: 4 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen
Antragsteller(in):
AfD-Fraktion
15-2261/2019 (Originalvorlage) |
AfD-Fraktion
Da der geplante Weg sowohl für Fußgänger als auch Radfahrer ausgelegt ist, aber auch von E-Scootern oder Inlineskater genutzt wird, muss von einem erhöhten Unfallrisiko ausgegangen werden.
Dieser sich daraus resultierenden Gefährdung für die Passanten muss vorgebeugt werden. Ein separat angelegter Radweg würde hierbei das Risiko für Unfälle erheblich mindern.
Da das Grundmaß für den Verkehrsraum des Fußgängers auf das Nebeneinandergehen von zwei Personen ausgerichtet ist, sollte der Fußweg eine Breite von 1,80 Meter aufweisen. Der Radweg sollte, laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), möglichst 2 Meter breit sein. Somit sind die zwei geplanten Wege insgesamt lediglich 80 Zentimeter breiter als der ursprünglich geplante Weg.
Dass es aufgrund eines zu geringen Platzangebotes durchaus zu schweren Vorfällen kommen kann, zeigt der Fall in der Limmerstraße vom 08. Oktober 2018, als ein unachtsamer Fußgänger einem Radfahrer den Weg abgeschnitten hat. Hierbei kam es, durch den sich daraus eskalierenden Streit, sogar zur Todesfolge für den Fußgänger.
Um derartige Vorfälle zu vermeiden ist, aus unserer Sicht, ein erweitertes Platzangebot durch einen separaten Radweg dringend notwendig.