Antrag Nr. 15-2256/2014:
Änderungsantrag von Anja Niezel (Bürgermitglied in der Kommission Sanierung Limmer) und der Fraktion DIE LINKE. zur Drucks. Nr. 1799/2014
B-Plan Nr. 1170 Sackmannstraße, Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Niezel (Bürgermitglied)/Fraktion Die Linke.

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag von Anja Niezel (Bürgermitglied in der Kommission Sanierung Limmer) und der Fraktion DIE LINKE. zur Drucks. Nr. 1799/2014
B-Plan Nr. 1170 Sackmannstraße, Auslegungsbeschluss

Antrag

Die Sanierungskommission Limmer/ der Bezirksrat Linden-Limmer möge folgende Änderungen zum Entwurf des Auslegungsbeschlusses zum BPlan 1770 Sackmannstraße, Drucksache 1799/2014 beschließen:
1. die bestehende Grün- und Erholungsfläche der Seniorenwohnanlage nördlich bzw. östlich der am Nordrand des Plangebiets abknickenden Sackmannstraße bleibt erhalten und wird nicht in einen Parkplatz und Müllstandort für das geplante Neubaugebiet 'Nikolaiquartier' umgenutzt. Die genannte Fläche wird dementsprechend wieder aus dem Geltungsbereich des BPlans 1770 entfernt.
2. Aus dem Entwurf des BPlans 1770 wird einer der innenliegend geplanten Baublöcke (Haus 4 oder Haus 6 gemäß Seite 16 der Anlage 2 zum BPlan) entfernt. Die Planung ist so zu ändern, dass der dadurch freiwerdende Anteil an Bauflächen, Erschließungsflächen, Privatterrassen und -gärten zum überwiegenden Teil (mindestens 70 %) einem gemeinschaftlichen, möglichst öffentlich zugänglichen Grünbereich (Dorfanger) zuzuschlagen ist.

Begründung

In dem vorangegangenen Aufstellungsbeschluss des BPlans wurde als Kompromiss zwischen den Interessen der Anwohner und der Bauverwaltung unter anderem der folgende Satz aufgenommen: "Auf dem Grundstück ist die Grünfläche nebst Bäumen so weit wie möglich zu erhalten und ein gemeinschaftlicher möglichst öffentlich zugänglicher Grünbereich (Dorfanger) vorzusehen." Die Sanierungskommission und der Bezirksrat hatten das initiiert und abgestimmt (SK: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, Bezirksrat 14 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enth.).
Die jetzt vorgelegte Planung konterkariert diese Forderung. Die Bebauung wird im Gegensatz dazu sogar besonders dicht geplant. Als zentraler, öffentlich zugänglicher Platz bleibt nur eine, überwiegend gepflasterte, Fläche mit 3 Bäumen von ca. 120 qm. Die erforderlichen Spielflächen werden nicht ausgewiesen und Ausnahmen der Grenz- und Überbauungsabstände von der Niedersächsischen Bauordnung angefordert. Im Unterschied zum Aufstellungsbeschluss soll zusätzlich auch noch die Grün- und Erholungsfläche der angrenzenden Seniorenwohnanlage in einen Park- und Müllplatz für die Neubausiedlung umgewandelt werden. Bei Verringerung der Planung um eines von 9 Häusern könnte der öffentlich zugängliche Grünbereich vergrößert werden, der Parkplatzbedarf verringert und zudem innerhalb des Bauvorhabens realisiert werden.