Anfrage Nr. 15-2239/2019:
Ausfahrt Raupert Hof zur Wülfeler Str.

Inhalt der Drucksache:

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Ausfahrt Raupert Hof zur Wülfeler Str.

Die o.g. genannte Ausfahrt liegt genau im Kreuzungsbereich Ecke Wülfeler Str. / Strasse Hinter dem Dorfe.
Verkehrsrechtlich ist ein Abbiegen aus der Ausfahrt Raupert Hof nach links nicht möglich, da ein ampelbedingtes Anhalten der Autos aus Richtung Kronsberg u.a. die Verkehrsspur "gerade aus" noch vor der Ausfahrt liegt und somit auch durch eine weiße durchgehende Trennlinie gekennzeichnet ist (siehe Foto).
Da vom Grundstück ausfahrende PKW's das jedoch ignorieren und sich zum Teil noch vor die Haltelinie und auch quer hinstellen, sollte als verkehrstechnische Vorsorge die Ausfahrt aus dem Grundstück Raupert Hof mit einem Verkehrszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung Rechts" (StVO. Nr. u.a. 209-20) gekennzeichnet werden.

Wir fragen die Verwaltung:
Wie kann und muss diese problematische Situation, auf die wir schon mehrfach hingewiesen haben, rechtskonform geregelt werden.