Drucksache Nr. 15-2233/2004:
Grunderneuerung der Rosenstraße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-2233/2004
1
 

Grunderneuerung der Rosenstraße

Antrag,

der Grunderneuerung der Rosenstraße zwischen Schillerstraße und Kurt-Schumacher-Straße, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen

Vermögenshaushalt
Haushaltsstelle 2.6300.950000.7-080 160.000,- € Jahr 2004

Bezeichnung: Bau von Straßen gemäß Beitragssatzung – Tiefbau-

Von dieser Summe werden ca.8.000 € von den Bauherren der Umbaumaßnahme am jetzigen Saturn-Hansa Gebäude als Wiederherstellungskosten für baubedingte Schäden an der vorhandenen Straße übernommen.



Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Straße gilt als Innerortsstraße.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind bei den Projekten nicht betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten73.000,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt73.000,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte160.000,00 €Kalkulatorische Kosten5.840,00 €- Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt160.000,00 € Ausgaben insgesamt5.840,00 € 
Finanzierungssaldo-87.000,00 € Überschuss / Zuschuss-5.840,00 € 

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Rosenstraße weist aufgrund ihres Alters erhebliche Schäden sowie ältere bituminös wiederhergestellte Leitungsaufbrüche auf und entspricht hinsichtlich ihres Aufbaues nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren im Rahmen der Sanierung der angrenzenden Hochbauten in der Rosenstraße die Parknische und der Gehweg auf der Ostseite der Straße teilweise stark beschädigt.

Aufgrund des schlechten Gesamtzustandes der Straße ist eine Reparatur nicht möglich. Es ist deshalb eine grundlegende Sanierung erforderlich, um die Straße heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können.


2. Beschreibung des Vorhabens

Die Ausbauplanung der Rosenstraße zwischen Schillerstraße und Kurt-Schumacher-Straße sieht eine bituminös befestigte Fahrbahn mit einer Breite von 6,00 m vor. Die Einmündungsbereiche sowohl in die Schillerstraße als auch in die Kurt-Schumacher-Straße sind als Aufpflasterung geplant. Der Fahrweg wird in diesen Bereichen mit geschliffenen Betonsteinplatten, wie schon auf dem Ernst-August-Platz verlegt, in den Abmessungen 20/20 cm befestigt. Die Gehwege werden in diesen Bereichen mit geschliffenen Betonsteinplatten in den Abmessungen 40/40 cm befestigt und mit Pollern gegen illegales Befahren und Beparken gesichert.

Die zur Zeit mit Fahrradbügeln belegten Flächen der Schillerstraße vor dem Postbrunnen werden ebenfalls erneuert und den Gehwegflächen zugeschlagen. Die Fahrradbügel werden nach Abschluss der Tiefbauarbeiten wieder aufgestellt. Dabei werden die Fußgängerbeziehungen von der Großen Packhofstraße in die Rosenstraße berücksichtigt und die erforderlichen Flächen freigehalten.

Im mittleren Teil der Rosenstraße erhält der Gehweg auf der Ostseite der Straße einen Belag aus grauen Betonsteinplatten. Die auf der Ostseite der Fahrbahn vorgesehenen Stellplätze in Schrägaufstellung sind mit einer Befestigung aus anthrazitfarbenem Betonrechteckpflaster 20/10cm geplant. Die Anlieferbereiche von Saturn Hansa und dem Central Hotel werden mit grauem Rechteckpflaster befestigt. Die Parknische auf der westlichen Straßenseite befindet sich noch in einem baulich guten und verkehrssicheren Zustand und wird deshalb nicht im Rahmen dieser Maßnahme ausgebaut. Unabhängig davon sollte hier die weitere Entwicklung auf dem angrenzenden Postgelände abgewartet werden, um die öffentliche Verkehrsfläche ggf. bedarfsgerecht gestalten zu können.

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt


3. UVP

Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltverhältnisse sondern trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und der unmittelbaren Umgebung zu stärken. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.


4. Bauzeit / Bauablauf

Die Durchführung der Baumaßnahme ist für Frühjahr 2005 vorgesehen.
 66.41
Hannover / 12.10.2004