Anfrage Nr. 15-2230/2018:
Missstände auf dem Misburger Waldfriedhof

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Missstände auf dem Misburger Waldfriedhof

Per Beschluss des Bezirksrats Misburg-Anderten vom 7.3.2018 ist der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover aufgefordert worden, dafür Sorge zu tragen, dass unwürdige Zustände auf dem Misburger Waldfriedhof beseitigt werden, die in größerem Ausmaß vorhanden und dem Anschein nach auf unterbliebene bzw. mangelhaft ausgeführte Pflege des Friedhofsgeländes zurückzuführen waren.

Diese Zustände wurden von Bezirksratsseite detailliert benannt und mithilfe von umfangreichem Bildmaterial dokumentiert. Dabei zeigte im Vergleich der Stöckener Friedhof, für dessen Pflege ebenfalls die Stadt Hannover zuständig ist, ein ungleich besseres Bild. Die Friedhofsgebühren, die die Bürger entrichten müssen, haben aber bei beiden Friedhöfen dieselbe Höhe.

In der entsprechenden Entscheidung der Verwaltung vom 4.5.2018 wurde hauptsächlich das Sturmtief Friederike vom Januar 2018 für das Erscheinungsbild des Misburger Waldfriedhofs verantwortlich gemacht. Sowohl vor dem Sturmtief, als auch nun über mehr als ein halbes Jahr danach, war und ist allerdings das Erscheinungsbild des Misburger Waldfriedhofs ganz allgemein als schlecht zu bezeichnen, wobei der Haupteingangsbereich etwas besser aussieht als die anderen Bereiche, speziell der Nebeneingang Forstgrund.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wann und wie wird die Verwaltung dafür sorgen, dass die Unterflächen der Büsche und Sträucher längs der Wegkanten angemessen gereinigt werden – unbeschadet von ihr angeführter, ökologischer Gründe, diversen Holz- und Pflanzenabfall liegen zu lassen -, die es auf dem Stöckener Friedhof aber nicht zu geben scheint?

2. Warum wurden die Wasserwannen zwar innen gereinigt und das um die Wanne herum
reichlich vorhandene Unkraut und der Dreck nicht beseitigt?

3. Bis wann ist die Verwaltung in der Lage, die im überlassenen Fotomaterial aufgezeigten
Missstände zu beseitigen?