Drucksache Nr. 15-2224/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sanierungsbedarf der Außenanlagen der Kindertagesstätten im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 12.09.2019
TOP 8.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-2224/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sanierungsbedarf der Außenanlagen der Kindertagesstätten im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 12.09.2019
TOP 8.3.2.

Die Verwaltung hat bei der Begehung der Außenanlage der Kita Ratz und Rübe mitgeteilt, dass regelmäßige Kontrollen der Außenanlagen stattfinden, um den Sanierungsbedarf festzustellen und zu dokumentieren. Die Mitglieder des Bezirksrates waren darüber sehr überrascht, da sich die Außenanlage Ratz und Rübe seit längerer Zeit in einem schlechten Zustand befindet und die Verwaltung hier nicht tätig geworden ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. In welchen Abständen werden die Außenanlagen der Kindertagesstätten in unserem Stadtbezirk begutachtet?
2. Welche Bewertungsgrundlagen entscheiden, wann eine Außenanlage saniert und erneuert wird?
3. Warum wird der Bezirksrat nicht über die Begehung und den Ergebnissen informiert?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


Zu 1) In den Kindertagesstätten führt der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün folgende Kontrollen nach Dienstanweisung durch:
· Monatliche visuelle Kontrolle durch geschulte Mitarbeiter*innen
· Vierteljährliche operative Kontrolle durch Meister*in bzw. Vertreter
· Jahreshauptkontrolle unter Teilnahme Fachpersonal Schlosser und Tischler
· Die wöchentlichen visuellen Kontrollen erfolgen durch Personal der Kindertagesstätten
Zu 2) Aktuell erfolgt für jede Kindertagesstätte eine Einzelfallentscheidung, ob eine Sanierung oder Erneuerung stattfinden muss. Ferner muss für eine Komplettsanierung im Vorfeld die Finanzierung geklärt sein.


Zu 3) Begehungen von Nutzerflächen werden generell im Rahmen der Durchführung der Geschäfte der laufenden Verwaltung ohne die Beteiligung von Stadtbezirksräten wahrgenommen. Bei speziellen Themen oder Fragestellungen wird der Bezirksrat über das Stadtbezirksmanagement selbstverständlich mit eingebunden.
Den jeweiligen Bezirksrat über jede Begehung einer Nutzerfläche zu informieren und die Ergebnisse im Detail weiterzuleiten, ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu leisten.