Antrag Nr. 15-2213/2004:
Erhalt der Abbruchreste des Leinewehres

Inhalt der Drucksache:

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Erhalt der Abbruchreste des Leinewehres

Antrag,

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, in wie weit die Abbruchreste des Leinewehres (z. B. Steine) erhalten bleiben können, um sie später für eine bauliche Gestaltung an der Stelle wieder zu verwenden.

Begründung

Durch die Sanierung des Wehres verliert das Bauwerk viel von seinem früheren Charakter. Durch die Originalsteine könnte später aber durch geeignete Baumaßnahmen an das ursprüngliche Leinewehr erinnert werden.