Drucksache Nr. 15-2187/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Umbau des Kreuzungsbereiches Haltenhoffstraße/ Herrenhäuser Kirchweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 09.09.2019
TOP 8.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-2187/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Umbau des Kreuzungsbereiches Haltenhoffstraße/ Herrenhäuser Kirchweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 09.09.2019
TOP 8.3.1.

Anfrage: gem. § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Hannover-Nord am 09. September 2019

Seit langer Zeit soll der Kreuzungsbereich vor dem Nordstadtkrankenhaus umgebaut werden. Leider wird dies immer wieder hinausgeschoben. Für Seh- und Gehbehinderte ist dieser Zustand nicht mehr länger hinnehmbar.

Wir fragen die Verwaltung:
1) Wann wird endlich der Kreuzungsbereich vor dem Nordstadtkrankenhaus umgebaut, damit Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte mit Rollatoren gefahrlos die Straße überqueren können?

2) Wann wird in diesem Bereich eine Ampel für Sehbehinderte installiert? In dem Krankenhaus befindet sich eine Augenklinik, so sehen wir hier schnellstens Handlungsbedarf.

3) Falls eine schnelle Sanierung der Kreuzung nicht möglich ist, in welchem Zeitraum können oben angegebene Missstände provisorisch behoben werden?

Antwort zu Frage 1:

Planungen für den Kreuzungsbereich Haltenhoffstr./ Herrenhäuser Kirchweg laufen derzeit noch im Zusammenhang mit den Umplanungen der angrenzenden Bushaltestellen, die als eine der ersten Haltestellen in Hannover mit einer Elektroladeinfrastruktur ausgestattet werden sollen. Die Planungen werden den politischen Gremien in Form einer Drucksache im Winter 2019/2020 vorgelegt. Der derzeitige Zeitplan sieht einen Umbau für das Jahr 2020 vor.



Antwort zu Frage 2 und 3:
Die Ausstattung der Lichtsignalanlage mit taktilen und akustischen Signalanlagen ist im August 2019 erfolgt. Somit sind provisorische Maßnahmen nicht erforderlich.