Drucksache Nr. 15-2186/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Neubau einer Wohnanlage in der Tulpenstraße 15
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 09.09.2019
TOP 8.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-2186/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Neubau einer Wohnanlage in der Tulpenstraße 15
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 09.09.2019
TOP 8.4.1.

Laut Aushang an dem einstöckigen Bestandsgebäude soll in der Tulpenstraße 15 (Ecke Engelbosteler Damm) eine neue Wohnanlage mit 20 Wohneinheiten, Ladenzeile und Tiefgarage entstehen (siehe angehängtes Foto). Laut Geoinformationssystem der Stadt Hannover (www.hannover-gis.de) gilt an der fraglichen Stelle der Bebauungsplan Nr. 1390 (siehe Anhang).

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Werden durch die geplante Bebauung alle textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan, insbesondere die §§ 4-7 eingehalten?

2. Ist die Einrichtung der (Bau-, Miet-, und ggf. Verkaufspreis-steigernden) Tiefgarage aus Gründen von Stellplatznachweisen o.ä. zwingend erforderlich oder kann auf diese auch verzichtet, bzw. diese gar seitens der Bauverwaltung ausgeschlossen werden?

3. Ist die Errichtung eines festen Anteils von gefördertem Wohnraum vorgesehen?
Wenn ja, in welcher Höhe und wo ist, bzw. wird dieser Anteil festgeschrieben?
Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu Frage 1:

Für das genannte Eckgrundstück wurde ein Bauantrag eingereicht. Dieser entsprach dem öffentlichen Baurecht. Entsprechend wurde ein positiver Bescheid erteilt. Einzelne Inhalte aus dem Genehmigungsverfahren unterliegen entsprechenden datenschutzrechtlichen Regelungen.




Antwort zu Frage 2:
Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) verlangt grundsätzlich, dass die notwendigen Einstellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen sind.
Eine Tiefgarage ist hier planungsrechtlich zulässig. Entsprechend hat sich der Bauherr im Rahmen der Baufreiheit für diese Lösung entschieden.


Antwort zu Frage 3:
Nein. Es wurde bei der zuständigen Stelle der Landeshauptstadt Hannover kein Antrag auf Gewährung von Wohnungsbaufördermitteln gestellt.