Anfrage Nr. 15-2186/2019:
Neubau einer Wohnanlage in der Tulpenstraße 15

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Neubau einer Wohnanlage in der Tulpenstraße 15

Laut Aushang an dem einstöckigen Bestandsgebäude soll in der Tulpenstraße 15 (Ecke Engelbosteler Damm) eine neue Wohnanlage mit 20 Wohneinheiten, Ladenzeile und Tiefgarage entstehen (siehe angehängtes Foto). Laut Geoinformationssystem der Stadt Hannover (www.hannover-gis.de) gilt an der fraglichen Stelle der Bebauungsplan Nr. 1390 (siehe Anhang).

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Werden durch die geplante Bebauung alle textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan, insbesondere die §§ 4-7 eingehalten?

2. Ist die Einrichtung der (Bau-, Miet-, und ggf. Verkaufspreis-steigernden) Tiefgarage aus Gründen von Stellplatznachweisen o.ä. zwingend erforderlich oder kann auf diese auch verzichtet, bzw. diese gar seitens der Bauverwaltung ausgeschlossen werden?

3. Ist die Errichtung eines festen Anteils von gefördertem Wohnraum vorgesehen?
Wenn ja, in welcher Höhe und wo ist, bzw. wird dieser Anteil festgeschrieben?
Wenn nein, warum nicht?