Drucksache Nr. 15-2178/2023 S1:
ENTSCHEIDUNG zum gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion:
Verkehrsberuhigung Calenberger Neustadt
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 04.12.2023
TOP 9.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2178/2023 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG zum gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion:
Verkehrsberuhigung Calenberger Neustadt
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 04.12.2023
TOP 9.1.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt mit den folgenden Maßnahmen die Aufenthalts- und Lebensqualität in der Calenberger Neustadt rund um die Plätze “Neustädter Markt” und Spielplatz Rosmarinhof zu schaffen zu verbessern:
  1. Für die Straße Rosmarinhof wird eine Teileinziehung eingeleitet. Die Straße wird künftig dem Fuß- und Radverkehr gewidmet. Auf den aktuell als Stellplätze für Autos genutzten Flächen soll das bestehenden Angebot des Spielplatzes um Spielangebote für etwas älterer Kinder (ab 6 Jahren) erweitert werden. Weitere Bereiche sind zu entsiegeln.

  2. Für die Straße Duvehof wird hinter der letzten Garageneinfahrt eine Teileinziehung eingeleitet. Die Straße wird künftig dem Fuß- und Radverkehr gewidmet. Die freie Fläche ist als Spielfläche für Kinder bereitzustellen oder alternativ für eine Begrünung auszuweisen. Nach Möglichkeit sind dort weitere Baumpflanzungen vorzunehmen. Stellplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen bleiben erhalten.

  3. Die Durchfahrt durch die Clemensstraße ist zwischen Rote Reihe und Am Kanonenwall für den Kfz-Verkehr zu sperren (mittels Pollern im Bereich der Wohnüberbauung). Die Clemensstraße wird zur Einbahnstraße (Richtung Rote Reihe). Die Rote Reihe wird bis zur Straße im Töge ebenfalls zur Einbahnstraße.

  4. Die Durchfahrt der Feuerwehrstraße ist zwischen Clemensstraße und Am Kanonenwall für den KFZ-Verkehr zu sperren. Der überdimensionierte Straßenraum ist zurück zu bauen und dem zu entwickelnden Gelände der ehemaligen Feuerwache einzugliedern. [Durchfahrmöglichkeit für Krankenfahrzeuge ist zu ermöglichen.]

  5. Die Dachenhausenstraße wird zwischen Gustav-Bradtke-Allee und Adolfstraße gesperrt (Anlieferung für das Projekt Bertha ist ggf. zu ermöglichen). An der Lavesallee ist eine Durchfahrtmöglichkeit (Linksabbiegemöglichkeit) als Abbiegung in die Adolfstraße zu schaffen.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Dieser Antrag hat maßgeblichen Einfluss auf die Beschlussdrucksache 15-0593/2024 (Einführung von Bewohner*innenparkzonen im Stadtteil Calenberger Neustadt), da Flächen innerhalb der neu geplanten Bewohner*innenparkzonen betroffen sind. Es sind entsprechende Änderungsanträge zur Beschlussdrucksache dahingegen erforderlich, dass ggf. die Zonen in ihrer Ausdehnung anzupassen sind, um die erforderliche Stellplatzbilanz sicherstellen zu können.

Zu 1.) Mit einem Änderungsantrag, die Bewohner*innenparkzone G auf Teile der Calenberger Straße im Abschnitt zwischen Rote Reihe und Neustädter Straße auszuweiten und hier das Mischprinzip (gebührenpflichtiges Parken mit Bewohner*innenparkvorrechten) vorzusehen, kann dem Punkt 1 gefolgt werden. Durch eine Teileinziehung des Rosmarinhofes werden öffentliche Stellplätze beseitigt, die in der Bilanz der aktuell in die Parkraumermittlung für Bewohnerparkzonen in der Calenberger Neustadt einbezogenen Stellplätze dann entfallen. Um die Bewohner*innenparkzone rechtlich aufrechterhalten zu können, ist die Bilanzierung des Stellplatzangebotes notwendig. Für die Einleitung einer Teileinziehung wird zudem eine Abstimmung mit dem zuständigen Abfuhrunternehmen zur eventuellen Neuregelung der Müllentsorgung erforderlich. Im Dialog mit dem Bezirksrat werden nach Vorliegen einer konkreten Planung zu den Spielangeboten die daraus resultierenden behördlichen Aufgaben abgestimmt.

Zu 2.) Mit einem Änderungsantrag, die Bewohner*innenparkzone G auf Teile der Calenberger Straße im Abschnitt zwischen Rote Reihe und Neustädter Straße auszuweiten und hier das Mischprinzip (gebührenpflichtiges Parken mit Bewohner*innenparkvorrechten) vorzusehen, kann dem Punkt 1 gefolgt werden. Die Einleitung einer Teileinziehung des Duvehofes setzt voraus, dass die Müllentsorgung weiterhin gewährleistet ist. Eine Abstimmung mit dem Abfuhrunternehmen ist dazu erforderlich. Zudem ist eine Lösung zur erforderlichen Verlegung des dort heute vorhandenen Behindertenstellplatzes zu finden. Hinsichtlich der Stellplatzbilanzierung und Planung von Spielangeboten gilt analog Punkt 1.

Zu 3.) Eine Sperrung der Durchfahrt von der Clemensstraße zur Straße Am Kanonenwall unter dem Wohngebäude verändert die Erschließungssituation in diesem Bereich nachteilig und lässt unerwünschte Ausweichverkehre über die Straße Im Töge erwarten. Zur Vermeidung einer verkehrlichen Mehrbelastung in der Straße Im Töge wäre eine Richtungsänderung der Einbahnregelung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Erschließungssituation des Quartiers zu prüfen. Zusätzlich ist aufgrund der örtlichen Situation keine Wendemöglichkeit vor der gesperrten Durchfahrt der Clemensstraße gegeben. Eine Umsetzung würde mit der Einrichtung der Bewohner*innenparkzone erfolgen.

Zu 4.) Dem Punkt 4 wird teilweise gefolgt.
Eine Sperrung der Durchfahrt der Feuerwehrstraße wird im Zusammenhang mit der geplanten Entwicklung des Feuerwehrgeländes geprüft, sobald eine konkretisierte Planung zur Entwicklung dieses Areals vorliegt. Mit der vorliegenden Planung wird eine Sperrung hinsichtlich möglicherweise dadurch entstehender unerwünschter Ausweichverkehre geprüft. Zudem wäre die Einplanung eines Stellplatzangebotes in diesem Bereich zielführend, das die entfallenden Stellplätze in der geplanten Bewohnerparkzone durch die hier genannten anderen Maßnahmen teilweise kompensiert.


Zu 5.) Dem Punkt 5 wird nicht gefolgt.
Mit einer Sperrung des südlichen Abschnitts der Dachhausenstraße wird die Erschließungssituation des südlichen Bereichs der Calenberger Neustadt noch weiter eingeschränkt, da diese v.a. durch die rechts-rein/rechts-raus-Anbindungen an der Lavesallee und an der Gustav-Bratke-Allee für den Quell-und Zielverkehr bereits heute zu Umwegfahrten führt. Die Schaffung einer Linksabbiegemöglichkeit erfordert zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit aufgrund der Mehrstreifigkeit der Lavesallee neben einem kostenintensiven Umbau, unter Berücksichtigung der heute vorhandenen Wendemöglichkeit auf der Lavesallee, zusätzlich eine Vollsignalisierung des Knotenpunktes sowie eine Koordinierung mit den benachbarten LSA-Anlagen.