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Dem Antrag wird teilweise gefolgt.
Dieser Antrag hat maßgeblichen Einfluss auf die Beschlussdrucksache 15-0593/2024 (Einführung von Bewohner*innenparkzonen im Stadtteil Calenberger Neustadt), da Flächen innerhalb der neu geplanten Bewohner*innenparkzonen betroffen sind. Es sind entsprechende Änderungsanträge zur Beschlussdrucksache dahingegen erforderlich, dass ggf. die Zonen in ihrer Ausdehnung anzupassen sind, um die erforderliche Stellplatzbilanz sicherstellen zu können.
Zu 1.) Mit einem Änderungsantrag, die Bewohner*innenparkzone G auf Teile der Calenberger Straße im Abschnitt zwischen Rote Reihe und Neustädter Straße auszuweiten und hier das Mischprinzip (gebührenpflichtiges Parken mit Bewohner*innenparkvorrechten) vorzusehen, kann dem Punkt 1 gefolgt werden. Durch eine Teileinziehung des Rosmarinhofes werden öffentliche Stellplätze beseitigt, die in der Bilanz der aktuell in die Parkraumermittlung für Bewohnerparkzonen in der Calenberger Neustadt einbezogenen Stellplätze dann entfallen. Um die Bewohner*innenparkzone rechtlich aufrechterhalten zu können, ist die Bilanzierung des Stellplatzangebotes notwendig. Für die Einleitung einer Teileinziehung wird zudem eine Abstimmung mit dem zuständigen Abfuhrunternehmen zur eventuellen Neuregelung der Müllentsorgung erforderlich. Im Dialog mit dem Bezirksrat werden nach Vorliegen einer konkreten Planung zu den Spielangeboten die daraus resultierenden behördlichen Aufgaben abgestimmt.
Zu 2.) Mit einem Änderungsantrag, die Bewohner*innenparkzone G auf Teile der Calenberger Straße im Abschnitt zwischen Rote Reihe und Neustädter Straße auszuweiten und hier das Mischprinzip (gebührenpflichtiges Parken mit Bewohner*innenparkvorrechten) vorzusehen, kann dem Punkt 1 gefolgt werden. Die Einleitung einer Teileinziehung des Duvehofes setzt voraus, dass die Müllentsorgung weiterhin gewährleistet ist. Eine Abstimmung mit dem Abfuhrunternehmen ist dazu erforderlich. Zudem ist eine Lösung zur erforderlichen Verlegung des dort heute vorhandenen Behindertenstellplatzes zu finden. Hinsichtlich der Stellplatzbilanzierung und Planung von Spielangeboten gilt analog Punkt 1.
Zu 3.) Eine Sperrung der Durchfahrt von der Clemensstraße zur Straße Am Kanonenwall unter dem Wohngebäude verändert die Erschließungssituation in diesem Bereich nachteilig und lässt unerwünschte Ausweichverkehre über die Straße Im Töge erwarten. Zur Vermeidung einer verkehrlichen Mehrbelastung in der Straße Im Töge wäre eine Richtungsänderung der Einbahnregelung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Erschließungssituation des Quartiers zu prüfen. Zusätzlich ist aufgrund der örtlichen Situation keine Wendemöglichkeit vor der gesperrten Durchfahrt der Clemensstraße gegeben. Eine Umsetzung würde mit der Einrichtung der Bewohner*innenparkzone erfolgen.
Zu 4.) Dem Punkt 4 wird teilweise gefolgt.
Eine Sperrung der Durchfahrt der Feuerwehrstraße wird im Zusammenhang mit der geplanten Entwicklung des Feuerwehrgeländes geprüft, sobald eine konkretisierte Planung zur Entwicklung dieses Areals vorliegt. Mit der vorliegenden Planung wird eine Sperrung hinsichtlich möglicherweise dadurch entstehender unerwünschter Ausweichverkehre geprüft. Zudem wäre die Einplanung eines Stellplatzangebotes in diesem Bereich zielführend, das die entfallenden Stellplätze in der geplanten Bewohnerparkzone durch die hier genannten anderen Maßnahmen teilweise kompensiert.
Zu 5.) Dem Punkt 5 wird nicht gefolgt.
Mit einer Sperrung des südlichen Abschnitts der Dachhausenstraße wird die Erschließungssituation des südlichen Bereichs der Calenberger Neustadt noch weiter eingeschränkt, da diese v.a. durch die rechts-rein/rechts-raus-Anbindungen an der Lavesallee und an der Gustav-Bratke-Allee für den Quell-und Zielverkehr bereits heute zu Umwegfahrten führt. Die Schaffung einer Linksabbiegemöglichkeit erfordert zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit aufgrund der Mehrstreifigkeit der Lavesallee neben einem kostenintensiven Umbau, unter Berücksichtigung der heute vorhandenen Wendemöglichkeit auf der Lavesallee, zusätzlich eine Vollsignalisierung des Knotenpunktes sowie eine Koordinierung mit den benachbarten LSA-Anlagen.