Drucksache Nr. 15-2159/2009 S1:
Die Göttinger Str. ist von Verkehr zu entlasten, mit einem Radweg und mit Bäumen auszustatten.
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 21.10.2009
TOP 5.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2159/2009 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Die Göttinger Str. ist von Verkehr zu entlasten, mit einem Radweg und mit Bäumen auszustatten.
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 21.10.2009
TOP 5.1.1.

Beschluss

Die Göttinger Str. ist von Verkehr zu entlasten, mit einem Radweg und mit Bäumen auszustatten. Diese sollte durch folgende Maßnahmen erfolgen:
- Verhandlungen mit den Bundesbehörden zur Verlegung der Bundesstraße (Umfahrung des Stadtteils Linden-Süd über Bornumer Str. & Bückeburger Allee),
o Alternativ: Verbot der Durchfahrt für LKW über 3,8 t und Umfahrung des Stadtteils Linden-Süd über Bornumer Str. & Bückeburger Allee für diesen Nutzerkreis,
- Schaffung eines gefahrlos zu nutzenden Fuß- und Radweges auf der westlichen Straßenseite zwischen Deisterplatz und Elfriede Paul Allee,
- Umsetzung der 1999 mit der „Dibag“ (im städtebaulichen Vertrag) vereinbarten Baumpflanzungen zwischen „Hammermann“ und Elfriede Paul Allee sowie ergänzende Pflanzungen (aus dem „1000 Bäume Programm“ oder als Ausgleichsmaßnahme für den KH-Neubau Siloah) zwischen Deisterplatz und „Hammermann“,
- Für alle genannten Maßnahmen sind zeitnah erforderliche Mittel in die mittelfristige Finanzplanung und/oder aktuell geplante Haushalte einzustellen.

Entscheidung

Dem Antrag wird nur in Punkt 3 gefolgt.

Stellungnahme zu Punkt 3:
Die mit der DIBAG vereinbarten Baumpflanzungen sowie die Neuanlage eines kombinierten Geh- und Radweges zwischen „Hammermann“ und Elfriede-Paul-Allee werden demnächst hergestellt.

Stellungnahme zu Punkt 1:
Eine Verlegung der Bundesstraße B6 über die Bornumer Straße und Bückeburger Allee
(4,5 km) vergrößert die Distanz erheblich gegenüber der vorhandenen Streckenführung
(1,75 km). Nach den Erfahrungen bezüglich der Verlegung der B 441, ist bei einem entsprechenden Antrag für eine Verlegung der B 6 auf den Straßenzug Bornumer Straße und Bückeburger Allee wegen der umwegigen Führung keine Zustimmung des Bundes zu erwarten. Aufgrund der bereits erwähnten Streckenverlängerung ist diese Überlegung auch hinsichtlich der Immissionsbelastungen eher nachteilig. Außerdem könnte der Verkehr aus Richtung Süden lediglich eine Fahrempfehlung ab dem Ricklinger Kreisel erhalten. Die Friedrich-Ebert-Straße muss auch weiterhin für den Schwerlastverkehr in Fahrtrichtung Zentrum zur Verfügung stehen.

Stellungnahme zu den Punkten 2 und 4:
Unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ist ein ausreichend breiter gemeinsam verwendbarer kombinierter Geh- und Radweg immer gefahrlos nutzbar. Die hierfür durchgehend notwendige Mindestbreite von 2,50 m ist im Bestand der westlichen Nebenanlage leider nicht immer vorhanden, daher kann ein sicherer kombinierter Geh- und Radweg nicht mit einfachen Mitteln hergestellt werden. Außerdem sind die gewünschten Bäume zwischen "Hammermann" und Deisterplatz nur zu realisieren, wenn der vorhandene Fahrbahnquerschnitt vollständig neu gestaltet wird und die dafür notwendigen Verlegungen der vorhandenen Versorgungsleitung berücksichtigt werden. Dieses ist unter Berücksichtigung des guten vorhandenen Zustandes der Straße und der angespannten Haushaltslage in näherer Zukunft nicht zu vertreten. Im Übrigen weist die Verwaltung daraufhin, dass für diese Maßnahme vermutlich keine Zuwendung nach dem Entflechtungsgesetz möglich ist, da eine verringerte Fahrbahn den Tatbestand einer Verbesserung nicht erfüllt.