Antrag Nr. 15-2151/2010:
Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 15-1732/2010 (Ausbau der Wilhelm-Busch-Str., 1. Bauabschnitt)

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 15-1732/2010 (Ausbau der Wilhelm-Busch-Str., 1. Bauabschnitt)

Antrag

  • Der bereits bestehende Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) bleibt auch nach der Umbaumaßnahme erhalten.
  • Der Fußweg soll in einer Breite von ca. 3,00 m aufgeführt werden.

Begründung

Nach der vorliegenden Planung soll der bestehende Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ersatzlos entfallen. An seiner Stelle soll die Fahrbahn verengt und leicht aufgepflastert werden. Eine Straßenverengung ist kein vollwertiger Ersatz für einen Zebrastreifen. Nur bei einem Zebrastreifen hat der Fußgänger Vorrang. Bei einer Verengung der Fahrbahn kann der KFZ-Verkehr ungehindert ohne Halt die Straße durchfahren. Im Interesse der Fußgänger und insbesondere der Kinder soll der Zebrastreifen bestehen bleiben.
Die von der der Verwaltung vorgesehene Gehwegbreite von 2,50 m ist nicht ausreichend. Insbesondere in den Bereichen mit Laternenmaststandorten ist der Querschnitt sehr eingeengt. Im Interesse der Fußgänger und der besonders starken Nutzung durch Kinder ist für den Fußweg ein Querschnitt von ca. 3,00 m vorzusehen.