Anfrage Nr. 15-2144/2004:
Feinstaubgrenzwerte

Inhalt der Drucksache:

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Feinstaubgrenzwerte

Anfrage

In der EU-Richtlinie 1999/30/EG, im Jahre 2002 mit der Novelle der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung in nationales Recht umgesetzt, sind für Feinstaub ab dem 1. Jan. 2005 Grenzwerte einzuhalten.

Liegen Erkenntnisse über Gebiete mit hoher Feinstaubbelastung vor, müssen Pläne mit notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte aufgestellt werden, dies auch dann, wenn nur die Gefahr besteht, dass die Grenzwerte überschritten werden können.

Wir fragen die Verwaltung:

Da zumindest die Gefahr besteht, dass in der Sallstraße als Straßenschlucht die Grenzwerte überschritten werden: Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ab 1. Jan. 2005 ergreifen?

Begründung:

Nach einem Gutachten von Prof. Wichmann Download aus dem Internet unter www.uba.de für das Umweltbundesamt sterben allein in Deutschland jährlich bis zu 19 000 Menschen nach spezifischen Erkrankungen, die durch Feinstäube aus dem Straßenverkehr verursacht werden.