Drucksache Nr. 15-2134/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kinderfeuerwehren
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am 13.09.2017 - TOP 3.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-2134/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kinderfeuerwehren
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am 13.09.2017 - TOP 3.2.2.

Für die gewünschte und zur Nachwuchsgewinnung wichtige Einrichtung von Kinderfeuerwehren ist seitens der Verwaltung für deren Ausstattung kein Geld im gegenwärtigen Haushalt vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum gibt es dann für die Aufstellung der Kinderfeuerwehren keine finanzielle Unterstützung seitens der Stadt?
2. Wer kommt für die entstehenden Kosten für die Aufstellung und vor allem der Ausstattung der Kinderfeuerwehren auf?

Die Kinderfeuerwehren sind ein wichtiger, beinahe alternativloser, Baustein zur Nachwuchssicherung in der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover. Sie sollen Mädchen und Jungen im Alter von sechs bis zwölf Jahren für das frühzeitige spielerische Erleben von Feuerwehr begeistern. Die Möglichkeit der Einrichtung einer Kinderfeuerwehr als unselbständige Abteilung einer Ortsfeuerwehr ergibt sich aus § 11 Abs. 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit § 11 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover. Ziel der Freiwilligen Feuerwehr Hannover ist es, in allen 17 Ortsfeuerwehren eine Kinderfeuerwehr zu etablieren. Zurzeit engagieren sich mehr als 200 Kinder in 15 Kinderfeuerwehren. Die Entscheidung, ob sie eine Kinderabteilung einrichten, treffen die Ortsfeuerwehren in eigener Zuständigkeit.

Die Arbeit der Kinderfeuerwehren regelt sich nach Ziffer 1.3 des Runderlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) vom 05.01.2011 (Nds. MBl. S. 18). Demnach findet eine feuerwehrtechnische Ausbildung in den Kinderfeuerwehren nicht statt. Die Kinder sind vielmehr spielerisch und sportlich zu beschäftigen, ihre Teamfähigkeit und ihre sozialen Kompetenzen sollen gefördert werden und es sollen Themen wie Brandschutz-, Verkehrs- oder Gesundheitserziehung sowie Umweltschutz kindgerecht vermittelt werden.



Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Die Darstellung, dass für die gewünschte und zur Nachwuchsgewinnung wichtige Einrichtung von Kinderfeuerwehren seitens der Verwaltung keine finanziellen Mittel im Haushalt vorgesehen wären, trifft nicht zu. Seit der Gründung der ersten Kinderfeuerwehren in den Ortsfeuerwehren werden aus Haushaltsmitteln der Landeshauptstadt Hannover unterschiedliche Ausrüstungsgegenstände, die für die Arbeit der Kinderfeuerwehren notwendig sind, zentral beschafft.

Im Rahmen der Haushaltsplanung wird vom Stadtkinderfeuerwehrwart zentral und von den Ortsbrandmeistern dezentral für die jeweilige Ortsfeuerwehr ein jährlicher Bedarfsplan erstellt, der sowohl die benötigten Sachen als auch die voraussichtlich benötigten Haushaltsmittel beinhaltet. Dieser angemeldete Bedarf fließt dann in die Haushaltsverhandlungen des Fachbereichs Feuerwehr mit dem Fachbereich Finanzen ein.

In den letzten Jahren konnten daher u.a. folgende Ausrüstungsmaterialien und Gegenstände beschafft werden:

- Warnwesten für jedes Mitglied mit Aufdruck „Kinderfeuerwehr Hannover“ für eine bessere Sichtbarkeit der Kinder bei gemeinsame Ausflügen,
- Erste-Hilfe-Rucksack für jede Kinder- und Jugendfeuerwehr (gemeinsame Nutzung),
- Verbrennungsdreieck für jede Kinderfeuerwehr zur Brandschutzerziehung,
- Malbücher für jedes Mitglied zur Brandschutzerziehung,
- Fußball für jede Kinderfeuerwehr,
- Quizblöcke „Was-ist-Was“ - Feuerwehr für jede Kinderfeuerwehr zum Zeitvertreib,
- Bücher „Spiele zu Beginn und Ende einer Gruppenstunde“ für die Gestaltung der Dienste für jede Kinderfeuerwehr,
- Ausbildungsordner für jede Kinderfeuerwehr,
- Auszeichnung Kinderflämmchen, Kinderflämmchen-Ausweise, Brandfloh für die Ausbildung/Verleihung,

In diesem Jahr wurden u.a. ein Brandhaus für die Stadtkinderfeuerwehr zur Brandschutzerziehung (Kosten rund 1.200 Euro), ein Infopavillon zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (Kosten rund 1.750 Euro, gemeinsame Nutzung mit Jugendfeuerwehr) sowie 55 Kindersitze (Kosten rund 550 Euro) für jede Kinder- und Jugendfeuerwehr zum Transport von Kindern in den Mannschaftstransportwagen der Feuerwehr beschafft.

Die für derartige Beschaffungsmaßnahmen vorhandenen Mittel belaufen sich auf jährlich rund 4.500 Euro.

Darüber hinaus erhält jede Ortsfeuerwehr aus Haushaltsmitteln jährlich einen zweckgebundenen Zuschuss zur Förderung der Kameradschaft in Höhe von 15 Euro pro Mitglied der Kinderfeuerwehr. Mit diesen Mitteln werden z.B. kleinere Ausflüge finanziert.

Größere Gemeinschaftsveranstaltungen, wie z.B. Wochenendfreizeiten oder die Teilnahme an Zeltlagern finanzieren sich aus Eigenmitteln der Mitglieder, durch Zuschüsse eingetragener Fördervereine sowie durch die Unterstützung der Stadtbezirksräte. Außerdem wird von der Möglichkeit, für Gemeinschaftsveranstaltungen, wie zum Beispiel dem Stadtzeltlager der Kinder- und Jugendfeuerwehr, öffentliche Zuschüsse aus verschiedenen Förderprogrammen zu erhalten, rege Gebrauch gemacht.

Aus dem bereits in der Einleitung dargestellten Umstand, dass in den Kinderfeuerwehren eine feuerwehrtechnische Ausbildung auf Grund der Regelungen des Runderlasses des MI sowie der feuerwehrunfallversicherungsrechtlichen Vorgaben nicht stattfinden darf, erklärt sich, dass für die Kinder keine Dienst- bzw. Schutzbekleidung (wie zum Beispiel in der Jugendfeuerwehr) beschafft werden muss. Gleichwohl wird nicht verkannt, dass sich die Mitglieder der Kinderfeuerwehr in einem hohen Maß über einheitliche Bekleidung mit ihrer Ortsfeuerwehr identifizieren. In Ermangelung einer landesweit oder gar bundesweit einheitlichen Regelung, wie es sie bei der Schutzkleidung der Deutschen Jugendfeuerwehr gibt, wurden von den meisten Ortsfeuerwehren T-Shirts und Base-Caps als eine Art „Dienstkleidung“ beschafft. Die Finanzierung erfolgte aus eigenen Mitteln der Ortsfeuerwehren, aus Zuschüssen der Fördervereine und in vielen Fällen auch aus Zuschüssen der Stadtbezirksräte. Außerdem beschaffte der Förderverein der Kinder- und Jugendfeuerwehr Hannover e.V. im Jahr 2016 für alle Mitglieder der Kinderfeuerwehren warme Winterwollmützen.

Antwort zu Frage 2:
Für die Aufnahme des Dienstbetriebes einer Kinderfeuerwehr sind die erforderlichen Liegenschaften und Ausrüstungsgegenstände, zum Beispiel für die Brandschutzerziehung, in den Ortsfeuerwehren grundsätzlich vorhanden. Wie oben bereits dargestellt, wird hier vom Fachbereich Feuerwehr punktuell und bedarfsgerecht nachgesteuert.

Im Übrigen unterstützt die Versicherungsgruppe Hannover (VGH) die Gründung von Kinderfeuerwehren mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 Euro, der als „Startzuschuss“ gewährt wird.