Drucksache Nr. 15-2130/2010:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1736 - Am Mittelfelde / Karlsruher Straße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-2130/2010
3
 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1736 - Am Mittelfelde / Karlsruher Straße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
    Nr. 1736
    - Festsetzung eines Lebensmittelvollversorgers mit Getränkemarkt und Backshop mit maximal 1400 m² Verkaufsfläche -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Qualität von Wohngebieten wird u.a. durch die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestimmt, die in Geschäften angeboten werden. Durch das Vorhaben wird das wohnungsnahe Angebot in Mittelfeld erweitert und verbessert, wovon mobilitätseingeschränkte Einwohner profitierten. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Verwaltungsausschuss hat am 11. März 2010 die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1736 sowie seine Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 685, der hier Gewerbegebiet festsetzt. Einkaufszentren und Verbrauchermärkte aller Art sind nach den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes nicht zulässig. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1736 soll aufgestellt werden, um die planungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Lebensmittelvollversorgers zu erreichen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes sind in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB aufgestellt werden. Dieses Verfahren wird in der Anlage 2 im Abschnitt 6. Verfahren näher erläutert.

61.12 
Hannover / 04.10.2010