Drucksache Nr. 15-2120/2004:
Neuanlage des Spielplatzes Portlandstraße im Neubaugebiet Portlandpark / Misburg

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-2120/2004
2
 

Neuanlage des Spielplatzes Portlandstraße im Neubaugebiet Portlandpark / Misburg

Antrag,

1. der Errichtung des Kinderspielplatzes Portlandstraße mit Baukosten in Höhe von

67.500,- € zuzustimmen
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 55 c Abs. 3 NGO
2. die Ausstattung des Spielplatzes entsprechend der Anlage 2 zu beschließen
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 55 Abs. 1 NGO

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei Auswahl der Spielgeräte und der Gestaltung des Geländes wurde bewusst darauf geachtet, dass interessante Angebote sowohl für Jungen als auch für Mädchen vorhanden sind, die für unterschiedliche Altersgruppen vielfältige Spielanreize bieten. Die einzelnen Spielbereiche sind barrierefrei erreichbar und berücksichtigen auch die Bedürfnisse von Eltern, die ihre Kinder begleiten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben10.000,00 €B 767 001
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt10.000,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-10.000,00 € 

Begründung des Antrages

Im Bebauungsplan Nr. 1627 ist ein ca. 1010 m² großer öffentlicher Kinderspielplatz festgesetzt (s. Anlage 1). Durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der LHH und der Teutonia / Portland AG ist vereinbart worden, dass Planung und Bau des Kinderspielplatzes im Auftrag und auf Kosten des Investors in enger Abstimmung mit der LHH erfolgen. Das Grundstück wird nach Fertigstellung des Spielplatzes kostenlos an die LHH übertragen.

Der geplante Spielplatz wird an drei Seiten durch Wohnstraßen, an der vierten von neu entstehenden Wohnhäusern begrenzt. Die Planung für den Kinderspielplatz wurde vom hannoverschen Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing. Bernd Reinecke entwickelt.

Die Planung sieht vor, dass der Spielplatz zu den Straßen durch einen etwa 80 cm hohen Gittermattenzaun begrenzt wird. An den zwei Zugängen werden jeweils auch Hundeverbotsschilder aufgestellt. Die Wegeflächen werden mit Pflaster und teilweise mit wassergebundener Decke befestigt.

Ein Kombinationsspielgerät in Form eines Zementmischfahrzeugs mit Podesten, Leiteraufstieg und Rutsche bildet den Schwerpunkt des Bewegungsbereiches und bietet Kindern unterschiedlicher Altersgruppen interessante Spielmöglichkeiten.

Ein weiteres Highlight ist eine ca. 3 m hohe Kletterwand. Eine Doppelschaukel, ein Gurtsteg, ein Kaufladen, ein Sandspielbereich mit Backtischen, Wippen sowie Sitzgelegenheiten für die Eltern runden das Angebot ab. Die notwendigen Fallschutzflächen werden mit Fallschutzsand und Holzschnitzeln hergestellt, die dem relativ kleinen Grundstück dennoch eine gewisse Großzügigkeit verleihen und hell und freundlich wirken.

Das Gelände wird etwas modelliert und ansprechend bepflanzt, so dass die Kinder auch hierdurch zu den unterschiedlichsten Bewegungs- und Rollenspielen angeregt werden. Ein „Spieldickicht“ rings um die Kletterwand ermöglicht auch ein bisschen Verstecken spielen. Bei der Bepflanzung wird jedoch darauf geachtet, dass das Grundstück überschaubar bleibt, damit die soziale Kontrolle gewährleistet ist.

Der Erschließungsvertrag sieht vor, dass der Investor den Spielplatz anlegt, sobald ein Großteil der Häuser fertig gestellt ist. Das ist inzwischen erreicht und mit der Anlage des Platzes soll kurzfristig begonnen werden, damit er den Kindern möglichst bald zur Verfügung steht.
67.22 
Hannover / 27.09.2004