Antrag Nr. 15-2119/2004:
Resolution zu den geplanten Kürzungen der Landeszuwendungen für die Mädchenhäuser in Niedersachsen ab dem 01.01.2005

Inhalt der Drucksache:

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Resolution zu den geplanten Kürzungen der Landeszuwendungen für die Mädchenhäuser in Niedersachsen ab dem 01.01.2005

Antrag,

Der Bezirksrat möge die unten stehende Resolution beschließen:

Die niedersächsische Landesregierung wird gebeten, die geplanten Kürzungen der Landeszuwendungen für die Mädchenhäuser in Niedersachsen ab dem 01.01.2005 durch den Haushalt 2005 nicht vorzunehmen.

Das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit will die Landeszuwendung für die Mädchenhäuser ab 2005 um 50 bis 63% kürzen (in Hannover 50%). Die Begründung umfasst zwei Aspekte: es fehlt Geld für die BISS-Stellen (Beratungs- und Interventionsstellen für Frauen), das bei den Mädchenhäusern erspart werden soll. Es ist absurd, wenn Gewaltschutz für Frauen zu Lasten von Mädchen erfolgen soll. Zum anderen sollen die Mädchenhäuser in der Finanzierung den Gewaltberatungsstellen gleichgestellt, die maximal 50.000,00 € erhalten, werden. Mädchenhäuser bieten jedoch eine erheblich umfassendere Angebotspalette zu Betreuung, Gewaltschutz, Beratung und Prävention als dies reine Beratungsstellen leisten können.

Die Bereitstellung von Schutz- und Hilfseinrichtungen für Mädchen ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, die weiterhin vom Land Niedersachsen zu gewährleisten ist. Eine Gesellschaft wie die unsrige, die ein so hohes Maß an Gewalt gegen Mädchen hervorbringt, kann die angemessenen Schutz-, Hilfs- und Präventionsangebote nicht allein den Kommunen überlassen. Eine flächendeckende Versorgung muss von Landesseite her mit einer angemessenen Finanzierung unterstützt werden.

Im Mädchenhaus existieren zurzeit fünf Stellen für pädagogische und geschäftsführende Aufgaben. Insgesamt umfassen die Stundenanteile für geschäftsführende Aufgaben eine volle Stelle, eine weitere Stelle ist in der Ambulante Betreuung verortet, so dass für die Beratungsstelle und das Mädchenzentrum Xana jeweils 1,5 Stellen für die pädagogische Arbeit verbleiben. Die angekündigte Kürzung in Höhe von 50.000,00 € würde den Verlust einer Personalstelle bedeuten, da die Einsparmöglichkeiten bei den Sachkosten äußerst gering sind.

Die Angebote des Mädchenhauses Hannover (Beratung, Mädchenzentrum, Ambulante Betreuung) werden von Mädchen, jungen Frauen, MultiplikatorInnen und anderen Menschen, die mit Mädchen in Kontakt stehen aus weiten Teilen Niedersachsens genutzt (Göttingen bis Lüneburg, vom Harz bis Nienburg). Im vergangenen Jahr nutzten um die 900 Mädchen das Mädchenhaus Hannover. Die Rat suchenden Erwachsenen sind nur in der Beratungsstelle dokumentiert (46), telefonische Kontakte, Fortbildungen und Informationsgespräche sind leider nicht erfasst.

Die konkreten Konsequenzen einer Kürzung für das Mädchenhaus Hannover:
Durch Kürzungen in den einzelnen Bereichen wird das Gesamtkonzept „Mädchenhaus“ gefährdet. Die vielfältigen Synergieeffekte durch die enge Zusammenarbeit der einzelnen Arbeitsbereiche würden minimiert oder gar ganz entfallen. Der ganzheitliche und umfassende Ansatz im Bereich der Gewaltprävention und der Hilfe für von Gewalt betroffene Mädchen ist in Gefahr! Der Wegfall von Stellenanteilen hätte in den einzelnen Bereichen folgende Konsequenzen:

In der Beratungsstelle wären die Konsequenzen Wartezeiten und Wegfall der Begleitung. Bisher ist die Beratung wie folgt organisiert: Im letzten Jahr wurden 114 Mädchen und Erwachsene, die in Kontakt mit Mädchen stehen, beraten. Ungezählt sind die vielen telefonischen Beratungen. Die Beratungsdauer für die Mädchen betrug im Durchschnitt ein dreiviertel Jahr. Die Beratung erfolgt zu meist wöchentlich, hinzukommen Begleittermine zu Jugendämtern, ÄrztInnen, Sozialämtern, etc. Bei den Erwachsenen sind eher Einzeltermine die Regel.

Die Beratungsstelle hat keine Wartezeiten, da Kinder und Jugendliche sich häufig erst an eine Beratungsstelle wenden, wenn es „brennt“. Werden sie in einer solchen Situation allein gelassen kann dies schlimme Konsequenzen haben (z. B. Resignation und Selbstaufgabe: „Mir hilft sowieso keiner.“).

Im Mädchenzentrum Xana, dem Präventions-, Bildungs- und Freizeitbereich, müsste die Angebotspalette um ein Drittel reduziert werden. Im letzten Jahr nahmen 780 Mädchen im Alter von 6 bis ca. 20 Jahren die Angebote wahr. Die Angebote des Xana sind vor allem als Beitrag zur Gewaltprävention zu verstehen.
Im Xana werden deshalb folgende Standardbereiche abgedeckt:
· Handwerklich-technisch-kreativer Bereich (z. B. Schweißkurs, Computerkurs)
· Lesbische Mädchenarbeit (z. B. eine preisgekrönte Videodokumentation)
· Bewegungs- und erlebnispädagogischer Bereich (z. B. heilpädagogisches Reiten, wöchentliches Angebot in einer Sporthalle)
· Körper, Sexualität und Selbstbehauptung (z. B. Wen-Do-Kurse, Schulprojekte)
· Alternative Ausdrucksformen (z. B. Fabelwesenworkshop, um andere Rollen auszuprobieren)
· Mädchen- und Frauengeschichte (z. B. Hexenworkshops, Rallyes auf den Spuren starker Mädchen und berühmter Frauen)

Im Rahmen der Ambulanten Betreuung gibt es neben der konkreten Einzelfallhilfe zahlreiche geschäftsführende Aufgaben Bereiche, die dieses Angebot erst ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise die Mitwirkung in entsprechenden Fachgremien, die Kontaktaufnahme zu Jugendämtern und die Öffentlichkeitsarbeit.

Bei Kürzung der Landeszuwendung wäre auch dieser Bereich bedroht und es ist fraglich, ob sich perspektivisch das wichtige Angebot der Ambulanten Betreuung im Mädchenhaus Hannover aufrechterhalten lassen würde.

Begründung