Drucksache Nr. 15-2100/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zum Bebauungsplan Nr.1845 – Göttinger Chaussee/ Neue Trasse B3
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 08.09.2022
TOP 4.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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15-2100/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zum Bebauungsplan Nr.1845 – Göttinger Chaussee/ Neue Trasse B3
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 08.09.2022
TOP 4.5.

Der Verwaltung der LHH ist bekannt, dass die Bauarbeiten der Seniorenresidenz auf der Göttinger Chaussee abgeschlossen sind. Die Seniorenresidenz ist zum Teil bezogen.
Da der Bebauungsplan die Sicherung des vorhandenen Steinmetzbetriebes, den Fortbestand des Gebäudekomplexes der Landwehrschänke und die Entwicklung der Brache zwischen beiden Betrieben zum Inhalt hat, bestehen keine Standortalternativen.
Eine Wohnnutzung kommt für das Plangebiet aufgrund der Verkehrslärmbelastung durch die neue Trasse der B 3 und der neuen Anschlussstelle im Norden des Plangebiets nicht in Frage. Zu den Planungsalternativen gehört auch immer die „Nullvariante“, d.h keine Überplanung der Fläche. Die veränderte Verkehrssituation führt zu einer Verlagerung des MIV, so dass davon ausgegangen werden kann, dass das Verkehrsaufkommen auf der Göttinger Chaussee auf Höhe des Plangebiets geringer wird.

Die Verkehrsmengenkarte 2011 mit alter Verkehrsführung gibt folgende Zahlen an:
Bundesstraße 3, südl. Knotenpunkt Göttinger Chaussee: 23.900 Kfz/24 h (werktags)
Bundesstraße 3, nördl.Knotenpunkt Göttinger Chaussee: 27.900 Kfz/24 h (werktags)
Göttinger Chaussee, Höhe Plangebiet: 11.200 Kfz/24 h (werktags)

Neuste Verkehrszählungen zeigen einen erhöhtes Verkehrsaufkommen auf.
Gemäß Bebauungsplan ist das benannte Grundstück für Wohnzwecke nicht geeignet.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wurde der Bebauungsplan geändert?
2. Wenn ja,wann wurde die Änderung des Bebauungsplans vollzogen und öffentlich bekannt gegeben?
3. Wurde die Baumaßnahme im rechtssicheren Raum erstellt?

Antwort der Verwaltung

zu Frage 1. und 2.
Nein, der Bebauungsplan Nr. 1845 – Göttinger Chaussee / Neue Tasse B3 wurde nicht geändert.
zu Frage 3.
Für das genannte Bauvorhaben „Neubau einer Seniorenresidenz“ wurde am 06.05.2020 nach umfangreicher Prüfung eine Baugenehmigung erteilt. Das Vorhaben erfüllt alle rechtlichen Voraussetzungen.