Anfrage Nr. 15-2069/2018:
Gehwegparken Herrenhäuser Kirchweg

Inhalt der Drucksache:

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Gehwegparken Herrenhäuser Kirchweg

In der Straße Herrenhäuser Kirchweg wird der Gehweg sowohl auf der südlichen
als auch auf der nördlichem Seite zum halbseitigen Parken durch PKW's genutzt.
Der Querschnitt des Gehweges wird hierdurch sehr eingeengt.
Die Gehwege werden durch Kinder, die die Kindertagesstätte aufsuchen, stark frequentiert.


Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Ist das halbseitige Parken auf dem Gehweg hier erlaubt?

2. Ist der Querschnitt der Straße für ein Parken auf der Fahrbahn ausreichend?

3. Falls der Querschnitt der Straße ausreichend ist, wie soll in Zukunft ein halbseitiges
Parken auf dem Gehweg verhindert werden?