Antrag Nr. 15-2066/2020 N1:
Änderungsantrag zu Drs. 1334/2020: Grunderneuerung der Fichtestraße zwischen Dörriesplatz und Schleiermacherstraße

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drs. 1334/2020: Grunderneuerung der Fichtestraße zwischen Dörriesplatz und Schleiermacherstraße

Die Neufassung ist erforderlich, da im Titel das Wort "Kantplatz" durch "Dörriesplatz" und das Wort "Schellingstraße" durch "Schleiermacherstraße" ersetzt wurde. Antrag

Der Bezirksrat möge Drs. 1334/2020 mit folgenden Ergänzungen unter Punkt 2 der Begründung (Beschreibung des Vorhabens) beschließen:

"[…]

Für die Befestigung der Fahrbahn kommt – sofern möglich – das Pflaster zum Einsatz, mit dem die Fahrbahn auch jetzt schon befestigt ist. Das Pflastermaterial, welches im Rahmen des teilweise bereits erfolgten Leitungsbaus auf den Bauhof zur Lagerung verbracht wurde, soll ebenfalls wieder eingebaut werden. Gebrochene und nicht mehr verwendbare Materialien werden durch neues Material ersetzt. In den Querungsbereichen muss aus Gründen der Barrierefreiheit neues, geschnittenes Pflastermaterial zum Einsatz kommen. Der Gehweg im Abschnitt Kantplatz / Hegelstraße wird mit Betonplatten befestigt. Um dem auch weiterhin vorgesehenen halbhohen Parken in diesem Bereich eine Orientierung zu geben, wird der Gehweg fahrbahnseitig mit einem ca. 70 cm breiten Streifen aus Grauwacke-Kleinpflaster befestigt. Im Abschnitt Hegelstraße / Schellingstraße wird der Gehweg mit diagonal zu verlegenden Betonplatten inkl. Bischofsmützen befestigt. Die Parkflächen werden, wie auch die Fahrbahn, mit Blaubasaltpflaster befestigt. Für die Flächen zwischen den Parkständen soll ein Kleinpflaster aus Grauwacke Verwendung finden. Dieses Pflaster kommt auch in den Überfahrten zum Einsatz."

Zur besseren Befahrbarkeit der Fahrbahn für Radfahrer*innen wird jeweils ein 1,5 m breiter Streifen am nördlichen und südlichen Fahrbahnrand mit geschnittenen Pflastermaterial (Kleinpflaster Blaubasalt, gestockt) im Abschnitt zwischen Hegelstraße und Schellingstraße ausgeführt. Das Parken in den schmaleren Abschnitten wird zweckmäßig einseitig auf der Fahrbahn angeordnet, damit sowohl Fahrbahnbreite als auch Gehwegbreite (mindestens 2,10m) ausreichend für Begegnungen sind. Gegebenenfalls ist die Einrichtung einer Einbahnstraße mit der entsprechenden Ausschilderung ‚Radfahrer frei in beide Fahrtrichtungen‘ zu prüfen.

[…]“

Begründung


Erfolgt mündlich.