Drucksache Nr. 15-2061/2014 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sachstand Bäderkonzept und Perspektiven Fössebad
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 08.10.2014
TOP 10.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2061/2014 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sachstand Bäderkonzept und Perspektiven Fössebad
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 08.10.2014
TOP 10.3.1.

Alle Initiativen zur Sanierung des Fössebades wurden bisher mit dem Hinweis auf die seit 2006 vorgesehene Bäderanalyse „ausgebremst“. Nachdem die Bäderanalyse endlich vorliegt, dienen nun ein Arbeitskreis und ein noch zu erstellendes Bäderkonzept als Vorwand, dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen weiter auf die lange Bank zu schieben. Dieser unerträgliche Stillstand hat zu Einbußen der Standortqualität unseres Stadtbezirks geführt, benachteiligt die hiesigen Bürgerinnen und Bürger in ihren Möglichkeiten in Sachen Bewegung, Gesundheit und Erholung – in besonderem Maße Familien, Sportler, Geringverdiener – verschlechtert die Situation des Fössebades und treibt letztlich den Sanierungsbedarf durch Unterlassung in die Höhe.
Gleichzeitig war es aber in diesem Jahr möglich, den Bädern in Kleefeld und Ricklingen dort ebenfalls dringend benötigte Sanierungsmittel in nicht unerheblichem Umfang zur kurzfristigen Verwendung zur Verfügung zu stellen.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Wie ist der Sachstand des Bäderkonzeptes in Bezug auf den Stadtbezirk Linden-Limmer?

2. Ist die Verwaltung in der Lage planerische Meilensteine für die Sanierung zu nennen?
Falls ja, wie sehen diese aus?

3. Konkret welche Mittel sind im Entwurf des Haushalts 2015 und der mittelfristigen
Finanzplanung für die Badsanierung in Linden-Limmer vorgesehen und welche Handlungsmöglicheiten ergeben sich daraus?

Antwort

Zu 1. und 2.:
Es ist vorgesehen, dass die Verwaltung im Dezember eine entsprechende Drucksache ins Verfahren gibt.



Zu 3.:
Im Finanzkorridor des Fachbereiches 52 ist auch ein Betrag zur Bädersanierung enthalten. Ende des Jahres wird eine Drucksache mit einem Sanierungsfahrplan vorgelegt, die Aufteilung auf die einzelnen Bäder erfolgt dann nach entsprechendem Beschluss.