Antrag Nr. 15-2036/2015:
Änderungsantrag zu Drucks.Nr.1788/2015: Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr.603, Bredero Hochhaus; Sozialwohnungen und Kinderbetreuung im/am Brederohochhaus

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks.Nr.1788/2015: Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr.603, Bredero Hochhaus; Sozialwohnungen und Kinderbetreuung im/am Brederohochhaus

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der o.a. Drucksache wird mit der Maßgabe folgender Änderung zugestimmt:


1. bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Anfertigung des Durchführungsvertrages wird sichergestellt, dass 20 % der geplanten Wohneinheiten in den 11 Zwischenetagen als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden;
2. im Rahmen des Durchführungsvertrages wird auf Kosten des Vorhabenträgers eine Krippe/Kindertagesstätte in dem Gebäudekomplex eingerichtet bzw. der Vorhabenträger an den Kosten zur Schaffung bedarfsentsprechender Plätze an anderer Stelle in der näheren Umgebung beteiligt

Begründung

Eine sozial ausgeglichene, gesunde und integrative Stadtentwicklung setzt nicht nur voraus, dass Menschen von unterschiedlicher sozialer Herkunft und mit einem unterschiedlichen sozialen Hintergrund innerhalb der Stadtteile miteinander leben, sich austauschen und miteinander auskommen, sondern auch, dass nach Möglichkeit innerhalb von Wohngebäuden eine entsprechende gesellschaftliche Bandbreite vertreten ist.

Auch im Bereich des Bredero-Hochhauses gehören Investition und Verantwortung zusammen.

Dass die Investoren die Schaffung von ausschließlich hochwertigen großen Wohneinheiten vorsehen, liegt in deren nachvollziehbaren wirtschaftlichen Interesse.

Das öffentliche Interesse im Sinne einer zukunftsweisenden Stadtentwicklung in sozialem Frieden ist jedoch höher zu gewichten als das Renditeinteresse der Investoren. Von daher sind 20 % der Wohneinheiten zu bezahlbaren Preisen anzubieten, ferner ist die soziale Infrastruktur zu gewährleisten.

Eine bedarfsdeckende Kinderbetreuung besteht in diesem Teil der Oststadt weder im Krippenalter noch im Kindergartenalter. Eine Bedarfsdeckung im Bestand ist daher nicht möglich, weitere Kinderbetreuungsplätze sind bei steigendem Bedarf zwingend erforderlich.