Antrag Nr. 15-2035/2015:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1637/2015 und Drucks.Nr. 1638/2015: Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1786 -Wohnbebauung Ohestraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 14.09.2015: Stadtbezirksrat Mitte: Abstimmung in den einzelnen Punkten: Punkt 1: einstimmig Punkt 2: 9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Punkt 3: 12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 2 Enthaltungen Punkt 4: 11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Punkt 5: 11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1637/2015 und Drucks.Nr. 1638/2015: Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1786 -Wohnbebauung Ohestraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antragstext der Anlage 2 wird wie folgt geändert:
1. „Stellplätze für Fahrräder sind innerhalb der Keller und gesichert in der Tiefgarage vorgesehen und auch außerhalb im Eingangsbereich der Gebäude angeordnet.“

2. „Die Anzahl der erforderlichen Einstellplätze gemäß § 47 Abs. 1 NBauO wird festgelegt. Als notwendige Einstellplätze sind 70% 50% des jeweiligen Wertes…“
3. Entsprechend der umgebenden Bebauung, die geprägt ist von großen Flachdachflächen, sind lediglich Flachdächer mit einer Dachneigung von weniger als 20° zulässig. Die Qualität des neuen Wohnquartiers soll weiterhin durch die Einbeziehung von Grünelementen verstärkt werden. Hierzu gehört auch die Begrünung der Dachflächen oder deren Nutzung als Dachgärten (sofern sich dadurch die notwendigen Abstandsflächen nicht verändern).
4. Im Plangebiet sind mindestens 2, je nach rückgemeldetem Bedarf durch die Anbieter jedoch auch mehr ebenerdige Stellplätze für Carsharing zu errichten.
5. In den Ankergebäuden werden mindestens 1/3 der Wohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten und/oder zur Flüchtlingsunterbringung genutzt.

Begründung

1. Durch die Verfügbarkeit von barrierefrei erreichbaren und gesicherten Fahrradabstellplätzen wird die Nutzungsattraktivität von Fahrrädern enorm erhöht. Gleichzeitig können hochwertige Fahrräder sicher verwahrt werden. Insbesondere bei Familien und älteren Menschen ist die leichte Erreichbarkeit von Fahrrädern entscheidend für die häufige Nutzung selbiger. Deshalb sollen auch in der Tiefgarage gesicherte Radabstellanlagen errichtet werden.
2. In der Calenberger Neustadt liegt der Anteil von Privat-PKW pro Haushalt bei 0,4. Das Plangebiet ist äußerst attraktiv für Menschen, die eine neue Bau- und Wohnform im urbanen und zentralen Stadtbezirk Mitte wünschen, weil sie ihren Alltag weitestgehend ohne eigenes Auto gestalten wollen und „hervorragend erschlossen“ durch den ÖPNV.
Deshalb wird als Grundlage der Herstellungsverpflichtung ein Schlüssel von 0,5 Stellplätzen pro Wohneinheit festgelegt.
3. Über die Dachbegrünung hinaus soll an diesem Standort die Verwendung der Dachflächen als Dachgärten möglich sein, wie sie in Frankreich mittlerweile teilweise verpflichtend ist. Dadurch wird die Niederschlagsrückhaltung auch gegenüber einer simplen Dachbegrünung weiter verbessert und ein zusätzlicher Aufenthaltsort geschaffen. Damit würde der Standort zusätzliche Attraktivität und Modellcharakter erhalten. Diese Möglichkeit kann allerdings nur geschaffen werden, wenn die notwendigen Gebäudeabstände dadurch nicht erhöht werden.
4. Die geringe Notwendigkeit eigener PKW vor Ort sollte durch die Vorhaltung von ausreichend Carsharing-Fahrzeugen ergänzt bzw. unterstützt werden. Deshalb sollen auch mehr als die zwei geplanten Stellplätze für Carsharing errichtet werden können, je nachdem welchen Bedarf die Carsharing-Unternehmen rückmelden.
5. Eine sozial ausgeglichene, gesunde und integrative Stadtentwicklung setzt nicht nur voraus, dass Menschen von unterschiedlicher sozialer Herkunft und mit einem unterschiedlichen sozialen Hintergrund innerhalb der Stadtteile miteinander leben, sondern auch, dass nach Möglichkeit innerhalb von Wohngebäuden eine entsprechende gesellschaftliche Bandbreite vertreten ist.
Auch im Bereich des neuen attraktiven Wohnkomplexes an der Ihme in der Ohestraße gehören Investition und Verantwortung zusammen. Das öffentliche Interesse im Sinne einer zukunftsweisenden Stadtentwicklung in sozialem Frieden gebietet hier den Ausbau bezahlbaren Wohnraums sowie die Schaffung von Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen.