Anfrage Nr. 15-2025/2017:
Heckenschnitt

Inhalt der Drucksache:

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Heckenschnitt

Eine Grünhecke mit Baumbestand zwischen Vinnhorster Weg 9 und Einmündung Quedlinburger
Weg im Stadtteil Burg hat z.Zt. eine derartige Mächtigkeit, dass der halbe Gehweg abgedeckt
wird. Die Fußgänger weichen auf den nebenliegenden Radweg aus.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wer ist für den ordnungsgemäßen Heckenschnitt verantwortlich?
2. Kann veranlasst werden, Hecke und Baumäste zeitnah zurück zu schneiden?