Drucksache Nr. 15-2016/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Glyphosat auf öffentlichen Flächen
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 28.09.2015
TOP 10.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-2016/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Glyphosat auf öffentlichen Flächen
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 28.09.2015
TOP 10.1.1.

Anfrage gemäß §14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 28.09.2015

Glyphosat ist der weltweit am meisten eingesetzte Herbizidwirkstoff. Der Einsatz von Glyphosat trägt damit wesentlich zum Rückgang der Biodiversität in der Kulturlandschaft bei. Die Arbeitsgruppe der Krebsforschungsagentur (International Agency for Research on Cancer, IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat Ende März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft.

Glyphosathaltige Mittel dürfen bereits nicht mehr auf befestigten Flächen (Terrassen, Wegen, Garageneinfahrten etc.) angewendet werden.
Es gibt allerdings Hinweise, dass insbesondere in Kleingartenanlagen und auf Sportplätzen
noch glyphosathaltige Herbizide ausgebracht werden.

Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist eine wesentliche Reduktion des Glyphosateinsatzes auch in der Landwirtschaft aus ökologischen Gründen geboten, um den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt in unseren Kulturlandschaften zu stoppen.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Werden auf Sportanlagen glyphosathaltige Herbizide ausgebracht, wenn ja, für wann ist eine Einstellung des Herbizid-Einsatzes geplant?

2. Mit welchen Maßnahmen, trotz Verbot durch die Satzung des Kleingärtnerverbandes, geht die Verwaltung in Kleingartengebieten gegen die illegale Anwendung glyphosathaltiger Herbizide vor? Wäre eine regelmäßige Unterrichtung in der Kleingärtnerzeitung und anderen Medien über das Verbot der Anwendung hilfreich?

3. Gibt es von Seiten der Verwaltung Vorgaben/Verbote gegenüber den Pächtern von stadteigenen landwirtschaftlichen Flächen beim Glyphosateinsatz?

Antwort zu Frage 1:

Mit Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 06.05.2015 (Az 103-60220) wurde der Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf Nichtkulturland verboten.
Damit ist der Einsatz dieser Mittel auf den Tennenflächen (Laufbahnen) der Sportanlagen nicht mehr durch die Landwirtschaftskammer genehmigungsfähig und der FB Umwelt- und Stadtgrün führt die Wildkrautbekämpfung auf Tennenflächen ausschliesslich mechanisch durch.

Darüber hinaus hat sich der FB 67 die Selbstverpflichtung auferlegt, auch im Rahmen der noch zugelassenen Anwendungen künftig generell auf glyphosathaltige
Pflanzenschutzmittel zu verzichten.

Auf Nachfrage bei den betroffenen Sportvereine (VfV Hannover-Hainholz, Nordstädter TV, TuS Vinnhorst, DHC, SV Odin und BV Werder) wurde mitgeteilt, dass keiner der Sportvereine Glyphosat eingesetzt hat, oder aktuell als Herbizid auf den Sportflächen einsetzt.

Antwort zu Frage 2 und 3:
Die Verwendung von Herbiziden ist nach Ziffer 4.2 der Gartenordnung Hannover vom 6.3.2004 nicht zulässig.
Ausnahmen in Abstimmung mit dem Pflanzenschutzamt bzw. dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün können nur für zugelassene Pflanzenschutzmittel erteilt werden.
Dies trifft für glyphosathaltige Mittel nicht zu.

Die Überwachung der Einhaltung der Gartenordnung gegenüber dem Einzelpächter obliegt nach Generalpachtvertrag dem Pächter Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. bzw. dessen Vertretern, den Vorständen der Kleingärtnervereine.

Soweit die Verstöße erkennbar sind, müssen diese beim Pflanzenschutzamt angezeigt werden.
Das Erscheinen eines Hinweises in Garten und Familie werden wir beim Bezirksverband anregen.
Die Landesverbände Niedersachsen, Braunschweig und Ostfriesland bieten gemeinsam Fachberaterseminare zum Thema Pflanzenschutz an (aktuell 24. und 25.10.2015 in Verden).