Drucksache Nr. 15-2013/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Boulebahn auf dem Ballhofplatz
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 21.09.2020
TOP 12.1.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-2013/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Boulebahn auf dem Ballhofplatz
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 21.09.2020
TOP 12.1.5.

Die auf dem Ballhofplatz befindliche Boulebahn ist derzeit nicht bespielbar und mit Platten abgedeckt. Durch eine Reaktivierung würde die Aufenthaltsqualität verbessert.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Warum wurde die Boulebahn bis dato nicht wiederbelebt?

2) Welche Maßnahmen sind notwendig, um die Boulebahn wieder in Betrieb nehmen zu können? (Bitte Einzeldarstellung samt Kostenprognose)

3) Welche Voraussetzungen zum Betrieb der Bahn müssen nach Einschätzung der Verwaltung gegeben sein?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


1) Bei der Boulebahn handelte es sich um eine Sondernutzung der ehemaligen inzwischen aufgelösten Hannover-City GmbH, die den Bau und Betrieb der Anlage incl. Verkehrssicherungspflicht im Rahmen ihrer Tätigkeiten 2009 übernommen hatte. Eine Nachfolge gibt es nicht.

2) Welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Boulebahn wieder in Betrieb zu nehmen, ist der Verwaltung nicht bekannt. Insofern können keine Kosten genannt werden. Es ist jedoch zu vermuten, dass aufgrund der inzwischen vergangenen Zeit die Bahn weitestgehend neu gebaut werden muss.

3) Zum Betrieb der Bahn muss ein neuer Betreiber gesucht werden, der die alte Bahn instand setzt oder neu baut und dann den Betrieb incl. der Verkehrssicherungspflicht für die Fläche übernimmt.