Drucksache Nr. 15-2012/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verfahrensstand Verlängerte Weidenallee
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 28.08.2019
TOP 4.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-2012/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verfahrensstand Verlängerte Weidenallee
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 28.08.2019
TOP 4.3.1.


Bereits im Jahr 2014 hat der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide - bei Enthaltung der Grünen Bezirksratsfraktion - dem Bebauungsplan Nr. 1797 – Verlängerte Weidenallee – (Ds 1141/2014) zugestimmt. Insbesondere für Bewohner*innen aus dem Stadtteil Lahe würde sich dadurch eine attraktive und in vielen Fällen kürzere Anbindung ergeben. Gleichzeitig ist das Vorhaben nicht nur positiv zu betrachten, da im Plangebiet einerseits ein zusätzlicher Wendehammer eingerichtet werden soll, der recht nah an das örtliche Landschaftsschutzgebiet (LSG) heranreichen würde. Andererseits würde eine verlängerte Weidenallee das ohnehin relativ kleine LSG nicht nur weiter durchschneiden, sondern durch die zu erwartende höhere Frequentierung auch weiter beunruhigen.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:


1. Wann stand die Verwaltung zuletzt mit der betreffenden Eigentümerin in Kontakt und gab es bei diesem Austausch gegenüber dem Sachstand aus Drucksache 15-0725/2018 F1 substanzielle Fortschritte?

2. Sofern es seither keinen weiteren Kontakt bzw. keine substanziellen Fortschritte gab: Wann wurde/wird der Eigentümerin dbzgl. eine letzte Frist gesetzt und wann wird die Verwaltung die Planungen endgültig aufgeben?

3. Welche Vorkehrungen trifft die Verwaltung, um im Falle einer Umsetzung einer zu starken Beunruhigung des LSG entgegenzuwirken?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu Frage 1:

Es besteht aktuell nicht nur Kontakt zu der im Wesentlichen betroffenen Eigentümerin, der ein Ankaufangebot der Stadt für die benötigten zukünftigen Verkehrs- und Wegeflächen vorgelegt wurde, sondern auch zu unmittelbaren Anliegern, die Interesse an einer Mitwirkung bekundet hatten.

Zu Frage 2:

Eine Fristsetzung ist momentan nicht erforderlich.

Zu Frage 3:

In der Verordnung zum Schutz des Gebietes "Laher Wiesen" als Landschaftsschutzgebiet heißt es unter
§ 3 - Charakter und Schutzzweck
…Durch seine wohnungsnahe Lage ist das Gebiet für die ruhige Erholung von großer Bedeutung.
(2) Ziel der Unterschutzstellung ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung naturnaher Nass- und Feuchtwiesen, der feuchten Hochstaudenfluren, der Seggenriede, der Feuchtgebüsche und Baumgruppen sowie naturnaher Still- und Fließgewässer. Das Gebiet soll auch der Naherholung dienen. Das Landschaftsbild soll vor Verunstaltungen bewahrt und der Naturgenuss von Erholungssuchenden nicht beeinträchtigt werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Frage wie folgt:

Bei der geplanten Erschließungsstraße mit dem genannten Wendehammer handelt es sich um eine 5,5 m breite Mischverkehrsfläche (sog. Spielstraße), die mit ca. 5-6 öffentlichen Stellplätzen sowie Versickerungsmulden und 2 bis 3 Straßenbäumen ausgestattet werden soll. Die Straße erschließt nur sehr wenige Grundstücke, so dass hier pro Tag kaum mit nennenswerten Fahrzeugbewegungen gerechnet werden dürfte. Fußgänger- und Radfahrverkehr, der die geplante Wegeverbindung nutzt, dürfte hier eine gleich hohe oder sogar größere Bedeutung entfalten. Diese Nutzung entspricht jedoch der Intention des Landschaftsschutzgebietes, dessen Hauptaufgabe – anders als die eines Naturschutzgebietes – die Bewahrung des Landschaftscharakters und die Förderung der Naherholung ist.