Drucksache Nr. 15-1998/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fahrradbügel
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 21.09.2020
TOP 12.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-1998/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fahrradbügel
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 21.09.2020
TOP 12.2.3.

Bereits kurz nach Fertigstellung der jeweiligen Baumaßnahmen sind zahlreiche Fahrradbügel in der Goethestraße, der Kurt-Schumacher-Straße und der Wedekindstraße beschädigt.
In ihrer Antwort auf die Anfrage „Sachbeschädigungen in der Wedekindstraße“ (Drucksache Nr. 15-1346/2020 F1, Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List, 29.06.2020) spricht die Verwaltung von einem „’Gewöhnungsprozess’ der parkenden Kfz-Fahrer*innen an die neue bauliche Situation”.
Daher soll der Austausch beschädigter Bügel und Poller erst „gebündelt” erfolgen, sobald der noch laufende „‘Gewöhnungsprozess‘“ abgeschlossen ist. Inzwischen wurden einige beschädigte Bügel ausgetauscht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Was versteht die Verwaltung unter diesem – selbst in Anführungszeichen gesetzten – Gewöhnungsprozess bzw., worin besteht für ein- und ausparkende Kfz-Fahrer*innen der Unterschied zwischen einer Parklücke, die vorne und hinten von PKW begrenzt wird und einer Parklücke die vorne und hinten von Fahrradbügeln bzw. Fahrrädern begrenzt wird?

2. Wie lange hat die Stadtverwaltung für diesen „Gewöhnungsprozess“ veranschlagt und wann wurden bzw. werden demnach die beschädigten Fahrradbügel ersetzt? Wie viele Fahrradbügel wurden seit Fertigstellung der jeweiligen Baumaßnahmen in der Kurt-Schumacher-Straße, der Wedekindstraße und der Goethestraße beschädigt und müssen (mussten) ersetzt werden?

3. Liegen der Verwaltung Kenntnisse über Beschädigungen an Fahrrädern vor, die an Parkbuchten begrenzenden Fahrradständern (im gesamten Bezirk) von ein- und ausparkenden PKW verursacht wurden? Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus den beschädigten Fahrradbügeln für zukünftige Planungen des seitlichen Straßenraum bei Umbaumaßnahmen (mit Blick auf Anordnung von Fahrradbügeln und KFZ-Stellflächen), z.B. bei der anstehenden Erneuerung der Braunstraße?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Die Begrenzung einer Parklücke sollte aus der Sitzposition eines einparkenden Fahrzeuges gut zu erkennen sein. Dabei spielt die Übersichtlichkeit am eigenen Fahrzeug eine wesentliche Rolle. Poller oder Fahrradbügel können aufgrund ihrer relativ niedrigen Bauhöhe beim rückwärtigen Einparken eher übersehen werden, als parkende Fahrzeuge.

2. Ausstattungselemente wie zum Beispiel Leuchten oder Baumstandorte sind ausreichend gegen Anfahren zu schützen. Die Dauer des „Gewöhnungsprozesses“ ist schwer zu bestimmen und abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Beleuchtung, Länge der freien Parklücke, Verkehrsbelastungen, Anteil der regelmäßig dort parkenden Fahrzeuge sind dabei bestimmende Parameter. Insbesondere der zuletzt genannte Aspekt hat im Rahmen der „Gewöhnung“ einen wesentlichen Einfluss. Aber auch nach Abschluss der „Gewöhnungsphase“ kann es weiterhin zu vereinzelten Beschädigungen an Fahrradbügeln kommen.
Anzahl der Fahrradbügel, die seit Fertigstellung der jeweiligen Baumaßnahmen wegen Beschädigungen ersetzt werden mussten:
· 3 Fahrradbügel in der Kurt-Schumacher-Straße
· 12 Fahrradbügel in der Goethestraße
· 6 Fahrradbügel in der Wedekindstraße

3. Ob der Anteil von beschädigten Fahrradbügeln bzw. Fahrrädern in den benannten Straßen im Vergleich zu anderen Straßen signifikant höher ist, könnten nur umfassende Auswertungen von polizeilichen Anzeigen ergeben. Ob allerdings die notwendigen Kriterien bei der Anzeigenaufnahme mit abgefragt und katalogisiert werden entzieht sich unserer Kenntnis.
Für zukünftige Planungen ist eine deutliche Abgrenzung zwischen anschließenden Funktions- und Stellplatzflächen zu berücksichtigen.