Drucksache Nr. 15-1997/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Unterbringung von Tonnen für Leichtverpackungen im öffentlichen Raum
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 21.09.2020
TOP 12.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-1997/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Unterbringung von Tonnen für Leichtverpackungen im öffentlichen Raum
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 21.09.2020
TOP 12.2.2.

Die Abfallentsorgung Region Hannover (aha) hat angekündigt, die gelben Säcke abschaffen zu wollen und durch Tonnen zu ersetzen.
Gerade in Straßen mit Mehrfamilienhäusern zeigt die Erfahrung (auch mit der sogenannten „orangefarbenen Tonne“, die sich in Mitte nicht durchsetzen konnte), dass es oft schwierig wird, die neuen Behälter unterzubringen. Zugänge zu den Kellern sind sehr häufig nicht barrierefrei, sondern nur über Treppen erreichbar.
Die Unterbringung der zusätzlichen Tonne auf den Grundstücken ist in Mitte häufig nicht mehr möglich. Die Umwandlung von Vorgartenflächen in Müllplätze kann städtebaulich weder erwünscht sein noch ist sie bauordnungsrechtlich zulässig.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Welche Problemlösungen kann die Verwaltung anbieten, wenn auf den Grundstücken kein Platz für die neue Tonne zur Verfügung steht?

2. Wo ist es vorstellbar, im öffentlichen Raum Müllbehälter unterzubringen, z.B. auf Gehwegen (sofern sie breit genug sind) oder im Straßenraum durch Umwandlung von Parkraum...?

3. Stellt sich die Verwaltung eine Eingrünung, versenkbare Tonnen oder eine sonstige Gestaltung dieser neuen Wertstoffinseln“ vor, um den negativen Effekt für das Stadtbild abzumildern?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Wenn nachweislich kein Platz auf dem eigenen Grundstück für ein Sammelgefäß zur Verfügung steht, kann der Grundstückseigentümer einen Antrag auf Sondernutzung bei der LHH stellen. In Abhängigkeit von den jeweiligen Platzverhältnissen kann die LHH diesem Antrag stattgegeben.

2. Hierfür gibt es im gesamten Stadtgebiet bereits gute Beispiele. An verschiedenen Stellen wurden auf geeigneten Gehweg-Flächen verschließbare Käfige aus Stahlgittermatten (Zink) aufgestellt und durch Rankpflanzen anschließend begrünt. In diesem Käfigen stehen bereits heute Sammelbehälter verschiedener Abfallfraktionen. Zugang haben nur die jeweiligen Anwohner. Am Abfuhrtag werden die verschlossenen Käfige durch einen Verantwortlichen geöffnet, sodass eine Entsorgung stattfinden kann. Diese bereits vorhandenen Käfige können selbstverständlich auch Sammelgefäße für Leichtverpackungen aufnehmen. Da wo es noch keine Käfige gibt, können in Verbindung mit der Stadt Anträge auf Errichtung solcher Sammelstellen gestellt werden.

3. Die Gestaltung solcher Sammelstellen sind mit dem Grundstückseigentümer und der Stadt abzustimmen. Die Kosten zur Errichtung solcher Sammelstellen trägt in der Regel der Grundstückseigentümer.