Anfrage Nr. 15-1991/2020:
Umgang mit ‚Schrott-Immobilien‘ im Stadtbezirk Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Umgang mit ‚Schrott-Immobilien‘ im Stadtbezirk Nord

Unter anderem durch die Initiative nordstadt solidarischund den von dieser verliehenen „Goldenen Miethai“-Preis ist die Praxis von einigen Vermieter*innen, durch sog. Luxus-Sanierungen Alt-Mieter*innen zu verdrängen, um höhere Profite aus ihren Wohnungsbeständen im Stadtbezirk zu ziehen, thematisiert worden. Eine andere, von manchen Vermieter*innen genutzte Methode zur Erzielung maximal möglicher Rendite kann jedoch auch im glatten Gegenteil bestehen: Marode Häuser und Wohnungen werden kaum bis gar nicht Instand gehalten und trotzdem Mietpreise verlangt, wie sie vielleicht für dieselbe Wohnung in intaktem Zustand angemessen wären. In der Bezirksratssitzung am 6.7.2020 berichtete zuletzt eine Mieterin von solcherlei Zuständen in dem von ihr bewohnten Haus am oberen Engelbosteler Damm, über das danach auch in mehreren Zeitungsartikeln berichtet wurde*.

Häufig werden derartige ‚Schrott-Immobilien‘ auch an Geflüchtete vermietet, die bereits das Recht auf eine eigene Wohnung haben, aber zumeist wenig über ihre Rechte als Mieter*in wissen und bei denen teilweise auch noch Sprachbarrieren vorhanden sind. Kommt die Miete dann in diesen und anderen Fällen ggf. auch noch vom Jobcenter, läuft die Profitmaschine für den Vermieter „rund“. Erst Recht, wenn auch noch zusätzliche „Betriebskosten“ abgerechnet werden können. Häufige Mieter*innen-Wechsel sind in solchen Häusern dann an der Tagesordnung, so dass sich unter den Bewohner*innen auch kein besonderes Gemeinschaftsgefühl (mit dem es sich auch leichter gegen dubiose Praktiken wehren lässt) entwickeln kann.

Die Niedersächsische Landesregierung hat inzwischen den Entwurf eines „Wohnraumschutzgesetzes“ vorgelegt, das künftig manche dieser Praktiken erschweren soll. Dieser befindet sich z.Z. allerdings noch in den weiteren Beratungen. In dem geplanten Wohnraumschutzgesetz soll es auch eine Definition von Überbelegung von Wohnungen geben, die häufig einen weiteren Grund für Extra-Profite solcher Vermieter*innen (und ‚Extra-Abnutzung‘ mancher Wohnungen) darstellt.

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Sind der Verwaltung solche sog. Schrott-Immobilien im Stadtbezirk Hannover-Nord bekannt und wird die sie in solchen Fällen ggf. von sich aus tätig, bzw. an welche Stelle(n) können sich Betroffene in der Verwaltung wenden, um solche Missstände zu benennen?
2. Finden seitens der Behörden, die stellvertretend Miet- und Nebenkostenzahlungen leisten, Kontrollen der von diesen bezahlten Miet-Objekten hinsichtlich der Berechtigung bestimmter Miet- und Nebenkostenhöhen sowie der vorzufindenden Standards statt?

- Wenn Nein, warum nicht?

- Wenn Ja, wie sehen diese aus (was wird kontrolliert, wie häufig finden diese statt, können diese Stellen im Bedarfsfall zur Kontrolle aufgefordert werden, etc.)?

3. Gibt es derzeit (noch ohne verabschiedetes Wohraumschutzgesetz) bereits eine Definition von Überbelegung von Mieträumen?
- Wenn Ja, wie sieht diese aus und in welcher Form kann die Verwaltung bei Vorliegen von Überbelegungen eingreifen, ohne Obdachlosigkeit zu produzieren?

-----
* Siehe beispielsweise den Artikel "Ratten in der Nachbarschaft", Neue Presse vom 30.7.2020, Seite 20