Drucksache Nr. 15-1987/2020:

Grünverbindung Rehmer Feld

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
 
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15-1987/2020
1
 


Grünverbindung Rehmer Feld

Antrag,

der Anlage der Grünverbindung Rehmer Feld laut beiliegendem Entwurf mit Gesamtkosten in Höhe von 95.000,- € zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1a Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei den geplanten Maßnahmen beachtet. Die Verbesserung des Wegesystems bringt für Mädchen/Frauen gleichermaßen Vorteile wie für Jungen/Männer.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.55102.909
Parkanlagen, Grünzüge
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 95.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -95.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Produkt 55102
Öffentliches Grün
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 1.391,18 €
Sach- und Dienstleistungen 743,94 €
Abschreibungen 6.336,50 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.425,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -9.896,62 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -9.896,62 €

Begründung des Antrages

Der Bebauungsplan 1255 "Rehmer Feld" weist im Zentrum seines Geltungsbereiches eine öffentliche Grün- und Spielfläche aus. Für die Erschließung und Durchquerung dieser Grünfläche wurden bereits bei Aufstellung des B-Plans (1995) Wegeverbindungen als planerische Zielsetzung dargestellt.
Der heutige Charakter der Grünfläche ist durch dichten Gehölzbestand und einzelne Trampelpfade geprägt, die sich im Laufe der Jahre gebildet haben und die die angrenzenden Geschosswohnungsbauten und Straßen (Kapellenbrink, Merianweg, Bussestraße und Groß Buchholzer Kirchweg) untereinander verbinden. Die Erschließung der Kindertagesstätte Kapellenbrink erfolgt z. T. ebenfalls über diese Verbindungen.
Die derzeitigen Pfade sind größtenteils sehr schmal, uneben und unbefestigt. Sie entsprechen weder in Funktion noch Gestalt dem Standard von Wegen in öffentlichen Grünflächen noch den Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Planung
Der Planungsentwurf sieht eine Überarbeitung der Pfade in Form eines wassergebundenen Weges mit einer Breite von 2,50 bis 3,00 Meter vor. Der geplante Wegeverlauf orientiert sich an der Örtlichkeit und berücksichtigt insbesondere den naturnahen Gehölzbestand. Dennoch ist für die Umsetzung der Maßnahme die Entnahme einzelner Jungbäume und die Freilegung von Teilbereichen eines flächendeckenden Bewuchses erforderlich. Demgegenüber ist im Antrittsbereich der Grünverbindung zur Bussestraße die Ansaat einer 1400 m² großen Wildblumenwiese und die Neupflanzung von 3 Buchen vorgesehen. Sandsteinblöcke begrenzen hier eine leichte Geländemodellierung und dienen als informelle Sitzelemente. Wildrosen und Narzissen werten die Wiese in unterschiedlichen Jahreszeiten zusätzlich auf. Weitere Baumpflanzungen (3 Birken), Wildblumenflächen und Sitzblöcke sind an einem Wegedreieck am westlichen Rand der Grünfläche Richtung Merianweg vorgesehen. Insgesamt erfolgt durch die beschriebenen Maßnahmen eine deutliche funktionale und gestalterische Aufwertung, ohne den naturnahen Charakter der Grünfläche als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Spiel- und Streifraum für Kinder zu beeinträchtigen.

Bauzeit
Die Baudurchführung ist für Herbst/Winter 2020/2021 vorgesehen.
67.21 
Hannover / 01.09.2020