Antrag Nr. 15-1985/2018:
Ordnungskräfte für die Flüchtlingsunterkunft Albrecht-Schaeffer-Weg

Inhalt der Drucksache:

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Ordnungskräfte für die Flüchtlingsunterkunft Albrecht-Schaeffer-Weg

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen, mit sofortiger Wirkung min. 3 Ordnungsdienstkräfte gleichzeitig rund um die Uhr an der „Flüchtling“sunterkunft „Wohnprojekt Albrecht-Schaeffer-Weg“ vor Ort einzusetzen, um in der Lage zu sein, geltendes deutsches Recht durchzusetzen.

Begründung

In der Bezirksratssitzung am 23.08.2018 beklagten die Anwohner eindringlich, dass Ihre Lebensqualität durch den steten hohen Lärmpegel derart beeinträchtigt ist, dass ein Leben in dieser Situation nicht mehr zu ertragen ist. Beschwerden gegen die Lärmbelästigung wird offenbar seitens des Betreibers der „Fair Facility Management GmbH“ nicht mit dem nötigen Nachdruck nachgegangen, da diese nicht abgestellt wird.
Das Gesetz regelt den Sachverhalt im §117 OWiG und gibt das Strafmaß mit bis zu 5.000 €uro vor (1). Hier muss das geltende Recht und Gesetz durchgesetzt werden. Wenn die „Flüchtlinge“ die 5.000 Euro nicht bezahlen können oder wollen, müssen sie diese nach §43 StGB (2) absitzen. Für eine Integration ist ein erfolgreiches Vermitteln des Wertsystems unabdingbar. Wir können es nicht zulassen, dass die denen auf der Nase herumtanzen, die durch ihre Steuerzahlungen deren Unterkunft und Unterhalt indirekt finanzieren.

(1) https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__117.html

(2) https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__43.html