Drucksache Nr. 15-1976/2017 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Einzäunen der Hundeauslauffläche am Fösseweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am 23.08.2017 - TOP 9.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1976/2017 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Einzäunen der Hundeauslauffläche am Fösseweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am 23.08.2017 - TOP 9.2.2.

Beschluss


Die Hundeauslauffläche am Fösseweg wird großzügig eingezäunt, um zu vermeiden, dass Hunde auf den angrenzenden Westschnellweg laufen.

Entscheidung


Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Hundefreilaufflächen werden von uns dort in Grünanlagen eingerichtet, wo ein Hundefreilauf mit den weiteren Freiraumnutzungen auf der Fläche weitgehend verträglich ist, keine oder nur geringe Störungen angrenzender Flächen zu erwarten sind, keine absehbaren Gefahrensituationen erkennbar sind bzw. hervorgerufen werden können und keine Konflikte zu anderen vorhandenen rechtlichen Regelungen bestehen.

Die Flächen werden vor Ort durch Schilder gekennzeichnet, so dass alle NutzerInnen der Anlage sich darauf einstellen können, dass hier Hunde frei herum laufen dürfen. Die Flächen werden durch diese Regelung den Hunden und ihren BesitzerInnen aber nicht exklusiv zur Verfügung gestellt, sondern das Spielen und Laufen der Hunde ist eine zusätzliche Nutzung dieser Fläche, die ansonsten aufgrund der Regelungen der städtischen Hundeverordnung nicht erlaubt ist. Demzufolge bleibt die Aufsichtspflicht der HundehalterInnen hier uneingeschränkt bestehen, so dass dafür zu sorgen ist, dass andere NutzerInnen und der umgebende Verkehr nicht durch die Hunde gefährdet oder belästigt werden.

Wir haben allerdings nur dort Flächen frei gegeben, wo dieses Nebeneinander u.E. gut voneinander abgegrenzt ist. So sind die Flächen in Nähe des Schnellweges durch ca. vier Meter hohe, steile und dicht bewachsene Böschungen getrennt. Da die Hunde auch frei laufend immer im Einflussbereich der BesitzerInnen sein sollten, sollte eine solche Barriere ausreichend sein. Auf eine Einfriedung von Hundefreilaufflächen werden wir auch zukünftig verzichten, da solche massiven Barrieren in öffentlichen Grünanlagen sich nicht in ein Gesamtkonzept vielfältiger und für möglichst viele nutzbarer Grünflächen integrieren lassen.