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Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsherrn Stefan Müller
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Linden-Limmer bei Bezirksratsherrn Stefan Müller gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Durch den Antrag werden keine Gender-Aspekte berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Stefan Müller hat schriftlich mitgeteilt, dass er auf sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirk Linden-Limmer verzichtet, da er umgezogen ist. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gem. § 52 Abs. 2 NKomVG festzustellen. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.10
Hannover / 08.08.2017