Antrag Nr. 15-1927/2018:
Änderungsantrag Rauchen auf Spielplätzen

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag Rauchen auf Spielplätzen

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt:

1. Das Rauchverbot auf Spielplätzen durchzusetzen.

2. Das Aufstellen von Aschenbechern auf Spielplätzen zu unterbinden.

3. Das Hundeverbot auf Spielplätzen durchzusetzen.

Begründung


Insbesondere auf Spielplätzen mit Gastronomie wird viel geraucht. Auf dem Spielplatz des WAKITU stehen z.B. Aschenbecher auf den Tischen.

Entsprechend dem Antwortschreiben der Verwaltung 15-1787/2010 F1 (2010) ist das Rauchen auf Spielplätzen grundsätzlich untersagt, die Einhaltung des Verbotes wird von Parkrangern angeblich kontrolliert. Das Ausmaß des Rauchens auf Spielplätzen lässt nicht auf Maßnahmen seitens der Stadt schließen. Wir halten ein vorbildliches Verhalten, das Kindern das Rauchen in einem Ihrer Lebensräume nicht näherbringt, allerdings für höchst sinnvoll und notwendig. Wenn sich Gastronomie auf einem Spielplatz befindet muss dort auch Rauchverbot gelten. Es ist absolut rückschrittlich, wenn in Lebensräumen für Kinder geraucht wird oder werden darf, während z.B. und glücklicherweise sich raucherfreie Bahnhöfe gegenüber „Raucherbereichen“ durchsetzten.

Hier ist auf die Gesundheit der Nichtrauchenden aber Mitrauchenden zu achten. Außerdem wird die Vorbildfunktion auf Spielplätzen verfehlt, wenn es so aussieht als seien Aschenbecher auf Tischen normal.