Antrag Nr. 15-1924/2019:
Sicherung der Grünflächen und Fußwege auf dem Altenbekener Damm vor widerrechtlicher Nutzung

Inhalt der Drucksache:

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Sicherung der Grünflächen und Fußwege auf dem Altenbekener Damm vor widerrechtlicher Nutzung

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, dass der nördliche Fußweg am Altenbekener Damm zwischen der Alten Döhrener Straße und der Straße An der Bismarckschule mit Pollern jeweils am Beginn des Fußweges und entlang des Fahrradweges vor dem widerrechtlichen Befahren mit Kraftfahrzeugen gesichert wird. Wegen des widerrechtlichen Parkens bei Großveranstaltungen im Stadion und im Bereich des Maschsees sollten auch die Grünanlagen auf der Südseite und insbesondere im Bereich zwischen den Straßen An der Bismarckschule und dem Rudolf-von-Bennigsen-Ufer entsprechend gesichert werden.

Begründung

Verkehrsteilnehmer*innen fahren mit Kraftfahrzeugen über den Fußweg bis vor die Eingangstüren (siehe Anlage). Dies führt zu einer Gefährdung der Fußganger*innen, und die Grünanlagen werden beschädigt. Das Befahren und Parken stellt einen Verstoß gegen § 11 der SOG-VO bzw. § 3 der Baumschutzsatzung dar. Deshalb sollen Poller verhindern, dass der Fußweg widerrechtlich zum Befahren und zum Parken genutzt wird. Bei Großveran-staltungen im Umfeld des Maschsees treten die im Antrag geschilderten Probleme verstärkt auf. Daher soll durch technische Maßnahmen dauerhaft verhindert werden, dass die sensible Baumsubstanz entlang des Altenbekener Damms geschädigt wird.