Drucksache Nr. 15-1871/2004:
Bebauungsplan Nr. 232, 1. Änderung - westlich Kapellenbrink;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-1871/2004
3
 

Bebauungsplan Nr. 232, 1. Änderung - westlich Kapellenbrink;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 232, 1. Änderung
    - Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen.
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch
    - Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats -
    zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Bebauungsplanes wirkt sich durch den Wegfall des Schulstandortes insbesonders auf Kinder und deren Eltern aus, aber die mit der Bebauungsplanänderung verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es werden voraussichtlich finanzielle Auswirkungen durch Umlegung einer Fernwärme-
leitung der Stadtwerke Hannover entstehen. Insgesamt wird die Landeshauptstadt Hannover durch den Verkauf der Grundstücksflächen einen Überschuss erhalten.

Begründung des Antrages

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst das städtische Grundstück der ehemaligen Orientierungsstufe Rehmer Feld. Das Grundstück liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 232 und ist dort als "Fläche für den Gemeinbedarf" ausgewiesen.
Im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform in Niedersachsen und der damit verbundenen Aufgabe der Orientierungsstufe hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am 01.07.2004 mit der Drucksache Nr. 0551/2004 beschlossen, den Schulstandort einschließlich des Sportbereichs aufzugeben und das Grundstück als Wohngebiet zu vermarkten. Für die Umsetzung des Ratsbeschlusses ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Der Städtebauliche Entwurf soll durch einen Investorenwettbewerb ermittelt werden. In diesem Wettbewerb sollen unter anderem folgende städtebaulichen Rahmenbedingungen erfüllt werden:
  • allgemeines Wohngebiet mit ca. 30 bis 40 Wohneinheiten
  • ein- und zweigeschossige Einfamilienhäuser in aufgelockerter und verdichteter Bauweise
  • Eingliederung des neuen Wohngebietes in die umliegende Wohnbebauung durch Berücksichtigung der denkmalgeschützten dörflichen Strukturen östlich und südlich sowie der Siedlungsstrukturen westlich des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung
  • Ergänzung der Grünstruktur und weitestgehende Einbeziehung von für das Ortsbild bedeutsamen Baumgruppen und Einzelbäumen, Berücksichtigung der denkmalgeschützten Eiche am östlichen Rand des Plangebietes
  • sparsame Erschließung mit Anbindung an die Straßen "Rehmer Feld" und "Kapellenbrink".
61.1 1
Hannover / 03.09.2004