Drucksache Nr. 15-1868/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fahrradstraßen in der Nordstadt
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 09.09.2019
TOP 8.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-1868/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fahrradstraßen in der Nordstadt
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 09.09.2019
TOP 8.2.1.

Anfrage gemäß §14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt
Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 09.09.2019

Mit Antrag vom 05.1 1.2018 hat der Bezirksrat mehrheitlich die Umwidmung des Engelbosteler Damms zu einer Fahrradstraße beschlossen. Die Verwaltung lehnt die Umwidmung in eine Fahrradstraße mit der Begründung ab, dass der Radverkehrsanteil nur bei ca. 30 % liegt (15-210212018 S2).

ln der Zwischennachricht vom 04.04.2019 (15-210212018 S1) wurde aufgeführt, dass für eine Entscheidung zahlreiche Kriterien abzuprüfen sind.
Die Fragesteller*innen gehen davon aus, dass zur Entscheidungsfindung der Verwaltung
alle Belange abgeprüft worden sind.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. lst aus der Entscheidung der Verwaltung (1 5-210212018 52) zu schließen, dass bereits
der Nahverkehrsträger und die ÜSTRA wegen der Buslinien 100 und 200 befragt worden
sind und keine Bedenken zu der Einführung einer Fahrradstraße auf dem Engelbosteler
Damm haben - sofern der Radverkehrsanteil entsprechend hoch ist- ?

2. Unter der Voraussetzung, dass der Radverkehrsanteil auf dem Engelbosteler Damm
entsprechend der Vorgaben zur Einrichtung einer Fahrradstraße steigt, kann dann ohne
Prüfung weiterer Kriterien eine Fahrradstraße eingerichtet werden?

3. Am 06.03.2017 hat der Bezirksrat einstimmig bei einer Enthaltung die Einrichtung einer
Fahrradstraße ab "An der Lutherkirche" (Ecke Engelbosteler Damm) über Schaufelderstraße bis Ecke Schneiderberg beschlossen (Antrag Nr. 15-0508/2017).

Am 02.06.2017 gab es verwaltungsseitig eine Zwischennachricht (15-050812017 S1). Warum verzögert sich weiter die Entscheidung der Verwaltung zur Einrichtung einer Fahrradstraße ab "An der Lutherkirche" (Ecke Engelbosteler Damm) über Schaufelderstraße bis Ecke Schneiderberg aus dem Jahr 2017?

Antwort

Zu 1: Weitergehende Prüfungen sind nicht erfolgt, da die wesentliche straßenverkehrsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung einer Fahrradstraße (Radverkehr vorherrschende Verkehrsart) nicht vorliegt.

Zu 2: Weitergehende Prüfungen erfolgen, sobald der Radverkehrsanteil ausreichend groß ist.

Zu 3: Aufgrund des kürzlich für die Landeshauptstadt Hannover ergangenen Gerichtsurteils zur Rechtmäßigkeit der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Kleefelder Straße hat die Verwaltung ein externes Gutachten zur Überprüfung aller bisher ausgewiesenen 23 Fahrradstraßen im Stadtgebiet auf eine gerichtsfeste Ausweisung in Auftrag gegeben.

Die Erkenntnisse des Gutachtens werden auch wichtige Hinweise für die Einrichtung neuer Fahrradstraßen mit sich bringen. Daher muss die Beantwortung der DS 15-0508/2017 zur Errichtung einer Fahrradstraße zwischen Engelbosteler Damm und Schneiderberg bis nach Auswertung des Gutachtens zurückgestellt werden.